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Wer sich wundert, warum
er z.B. nach einem Umzug, einer Heirat, einer Gewerbeanmeldung, usw.
plötzlich aus allen Richtungen unerwünschte Post bekommt, dem sei gesagt: Das ist rechtens!
Stand 2020 besteht die einzige wirksame Massnahme, rechtmässige (!) unerwünschte Werbung zu verhindern, darin, sich in die Robinsonliste einzutragen. Damit steht fest, dass unerwünschte Werbung nicht grundsätzlich verboten ist. Das Folgende ist vereinfacht dargestellt, um das Wesentliche deutlich hervortreten zu lassen.
Manche
Unternehmen haben Sonderrechte, was den Umgang mit Adressen und anderen
personenbezogenen Daten angeht. Zum Beispiel die Deutsche Post.
Der
Vertreiber eines Produktes X hat einen Werbeprospekt zusammengestellt,
wendet sich an die Post, und sagt: Schick das bitte an 100.000
Haushalte, welche die Kriterien A, B und C erfüllen.
Die Post kassiert dafür Geld, und schickt den Prospekt an 100.000 Haushalte.
Dieses
Verfahren trägt den blumigen Namen "Lettershop Verfahren", und das
Ganze nennt sich kaum weniger blumig "Dialogmarketing".
Wenn man bedenkt, welche Daten die Post von einem hat, dann kann man sich vorstellen, wie einträglich dieses Geschäft ist. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass solche Werbung, würde sie tatsächlich gewollt werden, trotzdem meistens unpassend ist.
Die Deutsche Post orientiert sich immerhin an der Robinson Liste, d.h., als Endverbraucher kann man diese unerwünschte Werbung tatsächlich unterbinden, indem man sich in diese Liste einträgt.
Doch
Vorsicht ist angeraten bei Änderung von Lebensumständen. Beispiel: Frau
Müller ist in die Robinsonliste eingetragen und bekommt deshalb keine
Werbung. Nun heiratet sie Herrn Meier. Die jetzige Frau Meier ist eine
neue Identität, also nicht Bestandteil der Robinsonliste, und bekommt
demnach wieder Werbung zugeschickt.
Das
Fatale an der Sache ist, dass der genervte Endverbraucher sich
naturgemäss an den Hersteller des Werbeprospektes wendet, der dann -
rechtskonform- zu verstehen gibt, dass das nicht seine Schuld sei.
Das Bild ist ein Auszug der Antwort von der Post, durch die der Verfasser
auf diesen unsäglichen Zustand aufmerksam geworden ist. Das Stichwort
heisst Erwägungsgrund 47 DSGVO, der bestimmten Unternehmen gestattet,
mit der massenhaften Verwertung von Kundenadressen Geld zu verdienen.