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ISO 9001:2015
7
Unterstützende Prozesse
7.5
Dokumentation von Information
7.5.2
Erstellen und aktuell halten von dokumentierter Information

Hinsichtlich dokumentierter Information (Erstellung und Aktualisierung) muss das Unternehmen folgende Punkte  beachten:
Dokumentierte Information muss angemessen identifizierbar sein, beispielsweise durch die Angabe des Erstellers, Titels, Beschreibung, Datum oder Aktennummer.
Sie muss auch in einem angemessenen Format erstellt werden, was u. A die Medienart (Papier oder Datei), die Dokumentensprache, und die Dateiart (ggfs eine bestimmte Software) einschliesst.
Das Unternehmen muss des Weiteren durch angemessene Überprüfung und Freigabe sicherstellen, dass die dokumentierte Information angemessen und für ihren Bestimmungszweck geeignet ist.


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