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ISO 9001:2015
5
Die (oberste) Leitung
5.1
Verpflichtung (der obersten Leitung)
5.1.1
Grundlegendes

Die oberste Geschäftsführung (innerhalb des Anwendungsbereiches des QMS) muss ihre Führerschaft und Verpflichtung in Bezug auf das QMS darlegen, indem sie sicherstellt, dass für das QMS Qualitätsziele und -grundsätze erarbeitet werden, die mit der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Firma im Einklang stehen.
Ihre Führerschaft und Verpflichtung legt sie ausserdem durch die Erfüllung aller folgenden in diesem Kapitel beschriebenen Forderungen dar:

Die oberste Geschäftsführung übernimmt Verantwortung für die Wirksamkeit des QMS.

Sie muss sicherstellen, dass die Qualitätspolitik in der Firma kommuniziert, verstanden und befolgt wird.

Sie muss kontinuierliche Verbesserung und Innovation fördern.

Sie muss den Prozessgedanken in der Belegschaft fördern und sie muss sicherstellen, dass die notwendigen Ressourcen für das QMS verfügbar sind.

Sie muss sicherstellen, dass die Anforderungen des QMS in die Geschäftsprozesse der Firma integriert werden.

Sie muss die Tragweite
- eines wirksamen Qualitätsmanagements sowie
- der Wichtigkeit der Konformität mit den Anforderungen des QMS,
vermitteln.

Sie muss sicherstellen, dass das QMS die beabsichtigten Ergebnisse liefert, Personen abstellen, dirigieren und unterstützen, damit diese zu einem wirksamen QMS beitragen.

Zur Darlegung ihrer Führerschaft muss sie auch andere (untergebene) Führungsfunktionen so unterstützen, dass deren Führerschaft innerhalb ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche deutlich wird. (Die Führung sollte also auf allen Ebenen vorbildlich sein).



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