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ISO 9001:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.3 Qualitätspolitik 
   

Die oberste Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass die Qualitäts-Politik:

- für den Zweck des Unternehmens angemessen ist,
- zur Erfüllung von Anforderungen und Verbesserung des Qualitätsmanagement Systems verpflichtet,
-einen Rahmen zum Festlegen von Qualitäts-Zielen bietet,
-im Unternehmen vermittelt und verstanden wird,
-bezüglich der fortdauernden Angemessenheit bewertet wird.


ISO 9004:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.3 Qualitätspolitik 
   

Die Qualitäts-Politik sollte der Unternehmensführung als Mittel dienen, um das Unternehmen zu verbesserter Leistung zu führen.

Die Qualitäts-Politik sollte ein gleichwertiger und konsistenter Teil der Unternehmensstrategie sein.

Bei der Festlegung der Qualitäts-Politik sollten von der Unternehmensführung folgende Punkte berücksichtigt werden:

-Niveau und Art zukünftiger Verbesserungen,
-Erwarteter Grad der Kundenzufriedenheit,
-Weiterentwicklung der Mitarbeiter im Unternehmen,
-benötigte Ressourcen zum Übertreffen der ISO 9001 Normforderungen,
-potentielle Beiträge von Lieferanten und Partnern,
-Erfordernisse anderer interessierter Parteien.

Wenn die Qualitäts-Politik sinnvoll gestaltet ist, wird sie folgenden Sachverhalten gerecht und kann für Verbesserungen genutzt werden.
Sie
-ist mit der Vision der obersten Leitung vereinbar,
-trägt dazu bei, dass die Qualitäts-Ziele verstanden und umgesetzt werden,
-legt die Verpflichtung der obersten Leitung zu Qualität und Schaffung von Ressourcen dar,
-fördert die Verpflichtung für Qualität auf allen Ebenen des Unternehmens unter klarer Führung der obersten Leitung,
-schliesst die ständige Verbesserung hinsichtlich der Erwartungen von Kunden und anderen interessierten Parteien ein,
-ist wirksam formuliert und bekannt gemacht.

Die Qualitäts-Politik sollte in regelmässigen Abständen bewertet werden.


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