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ISO 9001:2000 | |
7 | Produktrealisierung |
7.1 | Planung der Produktrealisierung |
Das Unternehmen muss diejenigen
Prozesse planen und entwickeln, die für die Produktrealisierung
erforderlich sind.
Diese Planung muss im Einklang stehen mit den Anforderungen der anderen
Prozesse des Qualitätsmanagementsystems.
Soweit angemessen, muss das Unternehmen bei der Planung folgende Punkte
festlegen:
1)
Qualitätsziele und Produktanforderungen,
2)
Die Notwendigkeit,
-Prozesse einzuführen,
-Ressourcen bereitzustellen und
-Dokumentation zu erstellen,
(Die Notwendigkeit muss also festgelegt werden)
3)
Produktspezifische Validierungs-,
Verifizierungs-, Überwachungs- und Prüftätigkeiten, sowie
Produktannahmekriterien,
4)
Aufzeichnungen die belegen, dass Prozesse und Produkte den gestellten
Anforderungen genügen.
Die Planungsergebnisse hinsichtlich vorgenannter Punkte müssen in einer
geeigneten, unternehmenstypischen Form vorliegen.
Anmerkung 1:
Ein Dokument, das die Prozesse des Qualitätsmanagement Systems und die
Ressourcen für ein bestimmtes Produkt, Projekt, Vertrag,…, festlegt,
darf Qualitätsmanagement-Plan genannt werden.
Anmerkung 2:
das Unternehmen darf die in 7.3 (Entwicklung) angeführten Anforderungen auch
bei der Entwicklung von Produktrealisierungsprozessen anwenden.
ISO 9004:2000 | |
7 | Produktrealisierung |
7.1 | Allgemeine Anleitung |
- Kein Normtext vorhanden-