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ISO 9001:2000
7 Produktrealisierung
7.1 Planung der Produktrealisierung 
   


Das Unternehmen muss diejenigen Prozesse planen und entwickeln, die für die Produktrealisierung erforderlich sind.
Diese Planung muss im Einklang stehen mit den Anforderungen der anderen Prozesse des Qualitätsmanagementsystems.

Soweit angemessen, muss das Unternehmen bei der Planung folgende Punkte festlegen:

1)
Qualitätsziele und Produktanforderungen,
2)
Die Notwendigkeit,
-Prozesse einzuführen,
-Ressourcen bereitzustellen und
-Dokumentation zu erstellen,
(Die Notwendigkeit muss also festgelegt werden)
3)
Produktspezifische Validierungs-, Verifizierungs-, Überwachungs- und Prüftätigkeiten, sowie Produktannahmekriterien,

4)
Aufzeichnungen die belegen, dass Prozesse und Produkte den gestellten Anforderungen genügen.

Die Planungsergebnisse hinsichtlich vorgenannter Punkte müssen in einer geeigneten, unternehmenstypischen Form vorliegen.

Anmerkung 1:
Ein Dokument, das die Prozesse des Qualitätsmanagement Systems und die Ressourcen für ein bestimmtes Produkt, Projekt, Vertrag,…, festlegt, darf Qualitätsmanagement-Plan genannt werden.

Anmerkung 2:
das Unternehmen darf die in 7.3 (Entwicklung) angeführten Anforderungen auch bei der Entwicklung von Produktrealisierungsprozessen anwenden.


ISO 9004:2000
7 Produktrealisierung
7.1 Allgemeine Anleitung
   

- Kein Normtext vorhanden-


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