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ISO 9001:2015
7
Unterstützende Prozesse
7.1
Ressourcen
7.1.5
Mess- und Überwachungsressourcen
7.1.5.2
Rückführbarkeit auf Normale

Manchmal wird Rückverfolgbarkeit von Messeinrichtungen gefordert oder erwartet, beispielsweise von Regulierungsbehörden, Kunden oder einer anderen interessierten Partei, oder vom Unternehmen selbst zum Zweck des Vertrauens in die Validität der Messergebnisse.
In diesen Fällen müssen die betreffenden Messmittel verifiziert oder kalibriert sein, entweder in festgelegten Zeitintervallen, oder jedesmal vor der Benutzung. Kalibrierungen müssen rückführbar sein auf (inter-)nationale Normale. Falls kein solches Normal existiert, kann auch ein lokal definiertes Normal verwendet werden, das dann jedoch als dokumentierte Information aufbewahrt werden muss.

Der Kalibrierstatus muss den Messmitteln anzusehen sein. Diese Messmittel müssen vor Veränderungen gesichert werden, die die Validität der Messergebnisse beeinträchtigen können (z.B. Beschädigung, [versehentliches] Verstellen, Abnutzung).

Wenn bei der Kalibrierung festgestellt wird, dass ein Messmittel seine Validität verloren hat, dann muss das Unternehmen ermitteln, ob dadurch vergangene Messergebnisse invalide geworden sind. Wenn ja, dann müssen angemessene Korrekturmassnahmen eingeleitet werden. 



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