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ISO 9001:2015
8
Betrieb des Unternehmens
8.4
Lenkung beigestellter Produkte und externer Prozesse
8.4.2
Art und Umfang beigestellter Produkte und externer Prozesse

Das Unternehmen muss an von aussen bereitgestellte /eingekaufte Produkte und Prozesse ähnliche Anforderungen stellen wie an selbst entwickelte Produkte und Prozesse, damit es beständig konforme Produkte an seine Kunden liefern und behördliche Anforderungen erfüllen kann (Dazu gehören Verifizierungen und andere Tätigkeiten).
Beigestellte Produkte und Prozesse müssen stets unter der Kontrolle des eigenen QMS verbleiben.
Das Unternehmen muss die Wirksamkeit Lenkungsmassnahmen des externen Anbieters berücksichtigen.
Das Unternehmen muss Lenkungsmassnahmen einführen sowohl gegenüber dem externen Anbieter selbst, als auch gegenüber dem extern beigestellten Produkt.

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