ISO
9001:2000 |
|
7 |
Produktrealisierung |
7.4 |
Beschaffung |
7.4.2 |
Beschaffungsangaben |
Das zu beschaffende Produkt muss in
den Beschaffungsangaben beschrieben sein.
Beschaffungsangaben müssen - soweit angemessen- Anforderungen
beinhalten hinsichtlich:
- Genehmigung von Produkten, Verfahren, Prozessen und Ausrüstung,
- Qualifikation
des Personals,
- Qualitätsmanagementsystem.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Beschaffungsanforderungen
angemessen sind, bevor es diese dem Lieferanten mitteilt.
ISO
9004:2000 |
|
7 |
Produktrealisierung |
7.4 |
Beschaffung |
7.4.2 |
Prozess zur Überwachung der
Lieferanten |
Das Unternehmen sollte wirksame Prozesse einführen, um
die Wirksamkeit des gesamten Beschaffungsprozesses
sicherzustellen.
Hierfür sollte das Unternehmen
- potentielle Quellen zu beschaffender Materialien ermitteln,
- die Fähigkeit der Lieferanten hinsichtlich Lieferung der geforderten
Produkte beurteilen, und
- bereits vorhandene Lieferanten entwickeln.
Beispiele für Eingaben in den Lieferantenlenkungsprozess sind:
a)
Beurteilung relevanter Erfahrungen,
b)
Position der Lieferanten im Vergleich zu Wettbewerbern,
c)
Bewertung von Preis, Qualität, Lieferleistung und Eingehen auf
Probleme,
d)
Lieferantenaudits; generelle Beurteilung des Lieferanten, geforderte
Produkte liefern zu können,
e)
Prüfen von Referenzen des Lieferanten, Hinzuziehen verfügbarer Daten
zur Kundenzufriedenheit,
f)
finanzielle Bewertung der Lieferanten, ob sie während der gesamten
vorgesehenen Kooperationszeit auch lebensfähig sind,
g)
Eingehen des Lieferanten auf Anfragen und Angebote,
h)
Fähigkeit des Lieferanten hinsichtlich Produktlieferung,
Dienstleistungserbringung, Installation, Unterstützung; bisheriger
Verlauf der Lieferantenleistung im Vergleich zu den Anforderungen,
i)
Bewusstsein des Lieferanten gegenüber gesetzlichen
und behördlichen Bestimmungen,
j)
Logistische Fähigkeiten des Lieferanten, (auch Standorte, Ressourcen),
k)
Rolle des Lieferanten in der Gesellschaft, wie denkt die Gesellschaft
über ihn?
Für den Fall, dass ein Lieferant versagt, sollte die
Unternehmensleitung Massnahmen erwägen zur
- Aufrechterhaltung der Leistung des Unternehmens,
- Befriedigung der Interessen interessierter Parteien.