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ISO 9001:2000
7 Produktrealisierung
7.3 Entwicklung
7.3.4 Entwicklungsbewertung

Entwicklungsbewertungen müssen in geeigneten Phasen systematisch nach festgelegten Regelungen durchgeführt werden, damit:

1.)
beurteilt werden kann, wie fähig die Entwicklungsergebnisse sind, die gestellten Anforderungen zu erfüllen,
2.)
jegliche Probleme erkannt werden können und notwendige Massnahmen vorgeschlagen werden können.

An der Bewertung müssen Vertreter derjenigen Funktionsbereiche teilnehmen, die von den bewerteten Entwicklungsphasen betroffen sind.

Bewertungsergebnisse und daraus möglicherweise resultierende Massnahmen müssen aufgezeichnet werden. 


ISO 9004:2000  
7 Produktrealisierung
7.3 Entwicklung
7.3.4 -/-


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