ISO
9001:2000 |
|
7 |
Produktrealisierung |
7.3 |
Entwicklung |
7.3.4 |
Entwicklungsbewertung |
Entwicklungsbewertungen müssen in
geeigneten Phasen systematisch nach festgelegten Regelungen
durchgeführt werden, damit:
1.)
beurteilt werden kann, wie fähig
die Entwicklungsergebnisse sind, die gestellten Anforderungen zu
erfüllen,
2.)
jegliche Probleme erkannt werden können und notwendige Massnahmen
vorgeschlagen werden können.
An der Bewertung müssen Vertreter derjenigen Funktionsbereiche
teilnehmen, die von den bewerteten Entwicklungsphasen betroffen sind.
Bewertungsergebnisse und daraus möglicherweise resultierende Massnahmen
müssen aufgezeichnet werden.
ISO
9004:2000 |
|
7 |
Produktrealisierung |
7.3 |
Entwicklung |
7.3.4 |
-/- |
- Kein Normtext vorhanden -