Zur Hauptseite  ..\..\

Zur Themenliste  ..\


Seite 1 von 2          Zu Seite 2

Vorsteuerabzug, von der Steuer absetzen und Steuerprogression

Was bedeutet das  


Angenommen, eine Arbeitstischlampe kostet 100,- + 19% MwSt., also insgesamt 119 Euro. Wir fragen uns, welchen Preis unterschiedliche Marktteilnehmer für diese Lampe tatsächlich bezahlen.

Erklärt wird ferner, warum die Unterschiede sinnvoll sind.

Das Ergebnis vorweg:

Unternehmer, Lehrer und Endverbraucher sind hier keine Personen, sondern am Markt teilnehmende Rollen. Der Unternehmer hat selbstverständlich ein Privatleben, und nimmt dort in der Rolle des Endverbrauchers am Markt teil.

Es ist didaktisch sehr von Vorteil, wenn man "Von der Steuer absetzen" und Vorsteuerabzug jeweils isoliert betrachtet. Bevor wir dies tun, muss erst etwas anderes erläutert werden:

Steuerprogression

Darunter versteht man eine mit der Höhe der Einnahmen überproportional zunehmende Steuer: Wer "mehr" verdient, zahlt "viel mehr" Steuern. Dieser Sachverhalt ist in so genannten Steuerprogressionstabellen hinterlegt. Die folgende Erklärung verwendet wieder vereinfachte, ungefähr zutreffende Zahlenwerte:
Was nun folgt, ist sehr einfache Mathematik, dennoch tun sich alle Disziplinen (auch universitäre) ziemlich schwer damit, wenn sie dem zum ersten mal begegnen. Der Grund ist, dass man hier keine Logik findet, denn das Ganze ist schlicht und einfach nur sinnvoll und für die Allgemeinheit nützlich ausgestaltet. Die Grundgedanken kann man so zusammenfassen:

Absetzen von der Steuer

Wie bereits erwähnt ist es didaktisch sehr von Vorteil, wenn man "Absetzen von der Steuer" und Vorsteuerabzug jeweils isoliert betrachtet.
Wir lassen hier also die Mehrwertsteuer aussen vor, und betrachten den Nettobetrag der Lampe, 100 Euro.
Wir betrachten im Folgenden ein Unternehmen, denn dies ist einfacher. Für den Lehrer gilt es im Prinzip gleichermassen, nur mit anderen Zahlen, und komplizierteren Details.
Das Unternehmen laufe mindestens einigermassen gut, d.h., der Unternehmer ist mit seiner zu versteuernden Masse im Spitzensteuersatz (42%) drin. Das bedeutet, dass seine Jahreseinnahmen vor Steuer über 56.000,- liegen, und demnach ein Teil seiner Masse (= Einnahmen vor Steuer) mit 42% besteuert wird.
Wir betrachten also die Lampe ohne MwSt. Die Lampe kostet dann 100 Euro.

Der Unternehmer habe im Jahr 2020 70.000 Euro vor Steuern erwirtschaftet, d.h., seine Einnahmen vor Steuer betragen 70.000 Euro. Diese 70.000 Euro "gehören" ihm noch nicht, denn bevor es "in seinen Besitz übergeht", muss es erst die "Steuermaschinerie" des Finanzamtes durchlaufen. Bei diesem Prozess verbleiben ca. 20.000,- beim Finanzamt, und beim Unternehmer kommen 50.000,- an.
Diese 50.000 "gehören" schliesslich dem Unternehmer.
Der springende Punkt ist, dass der Unternehmer die Lampe nicht von "seinen" 50.000,- kauft, sondern von den 70.000,-, die ihm noch nicht gehören.
Würde er die Lampe privat verwenden, dann müsste er sie aus seinen 50.000,- bezahlen, und hätte danach 49.900,- plus eine Lampe. Da er sie aber geschäftlich verwendet, "kauft" er sie von den 70.000,-,
 wodurch das zu versteuernde Einkommen nur noch 69.900,- statt 70.000,- beträgt. Anstelle 70.000,- durchlaufen also nur noch 69.900,- die
"Steuermaschinerie" des Finanzamtes. Das Finanzamt bekommt durch die fehlenden 100 Euro 42 Euro weniger Steuern, und beim Unternehmer kommen 100-42 = 58 Euro weniger an.
--> Der Unternehmer, der die Lampe kauft, hat hinterher 58 Euro weniger, und dafür eine Lampe im Wert von 100 Euro.

--> Die Lampe kostet ihn also effektiv 58 Euro.

Überspitzt kann man sagen, die Lampe wird zu 58 % vom Unternehmer, und zu 42 % vom Finanzamt bezahlt.

Begründung: Der Unternehmer braucht die Lampe, um sein Geschäft zu betreiben, also Werte zu schöpfen, wodurch wiederum Steuern (keine Mehrwertsteuern, siehe weiter unten) generiert werden können. Für den Lehrer trifft lediglich der erste Teil zu:
Er braucht die Lampe, um seine Arbeit zu machen. (Die Tatsache, dass er dabei keine Werte schöpft, ist hauptsächlich seinem Arbeitnehmerstatus geschuldet)

Weiter

Datenschutzhinweise
Mai 2020