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ISO 9001:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.1 Verpflichtung der Leitung
   

Die oberste Unternehmensleitung muss nachweisen, dass sie der Verwirklichung und ständigen Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems verpflichtet ist, indem sie folgende Punkte sicherstellt:

a) Mitarbeitern die Bedeutung der Kundenerfordernisse, der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen vermitteln,.
b) Qualitäts-Politik festlegen,
c) Qualitäts-Ziele festlegen oder festlegen lassen,
d) Managementbewertungen durchführen,
e) Verfügbarkeit der Ressourcen sicherstellen.


ISO 9004:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.1 Allgemeine Anleitung
   

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