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ISO 9001:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.1 Verpflichtung der Leitung
5.1.1 -/-

- kein Normtext vorhanden-


ISO 9004:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.1 Allgemeine Anleitung
5.1.1 Einleitung

Für den Nutzen der interessierter Parteien ist es wichtig, dass sich die oberste Leitung aktiv dem "Gelebt werden" des Qualitätsmanagementsystems verpflichtet fühlt.
Deshalb sollte die oberste Leitung zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit beispielsweise folgende Massnahmen erwägen:

-Vision und Strategie, welche mit dem Zweck des Unternehmens in Einklang stehen, festlegen und bekanntmachen; insbesondere bezüglich Qualität und Qualitätsmanagement System.
- Führen durch Vorbild, damit die Mitarbeiter ihr vertrauen.
- An Verbesserungsprojekten teilnehmen, nach Neuem suchen.
- Rückmeldung einholen über die Wirksamkeit des Qualitätsmanagement Systems.
- Erkennen und Abgrenzen eigentlich wertschöpfender Prozesse von den unterstützenden Prozessen, die die wertschöpfenden Prozesse beeinflussen.
- Schaffung eines Umfeldes, in dem Personen aktiv einbezogen und weiterentwickelt werden können.
- Ressourcen und Strukturen bereitstellen, welche das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.

Zusätzlich sollte die oberste Leitung beispielsweise folgende Massnahmen festlegen, damit sich der Erfüllungsgrad der Zielerreichung feststellen lässt:
-finanzielle Messungen,
-Messung der Prozessleistung im Unternehmen,
-Benchmarking und an der Beurteilung durch Aussenstehende,
-Bewertung der Zufriedenheit von Kunden und der Personen im Unternehmen und anderer interessierter Parteien,
-Bewertung, wie Kunden und andere interessierte Parteien die (Leistungen der) Produkte wahrnehmen,
-Messung anderer Erfolgsfaktoren, die von der Unternehmensleitung festgelegt wurden.

Information, die aus zuvor genannten Messungen gewonnen wird, sollte in Managementbewertungen einfliessen.



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