ISO
9004:2000 |
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5 |
Verantwortung
der Leitung |
5.1 |
Allgemeine Anleitung |
5.1.2 |
Weiter zu
beachtende Punkte |
Ausgehend von den in
4.3
genannten Qualitätsmanagement -Grundsätzen
1. Kundenorientierung,
2. Führung,
3. Einbeziehung von Personen,
4. Prozessorientierter Ansatz,
5. Systemorientierter Managementansatz,
6. Ständige
Verbesserung als permanentes Ziel,
7. Entscheidungsfindungen auf Basis von Datenanalyse
und Informationen,
8. Lieferantenbeziehungen
zum gegenseitigen Nutzen
sollte die oberste Leitung ihre Verpflichtung und Führung
beispielsweise durch folgende Punkte erkennen lassen:
- Verstehen der zukünftigen Erfordernisse der Kunden,
- Fördern von Politiken zur Steigerung der Motivation und Einbeziehung
der Mitarbeiter,
- Ständige Verbesserung der Prozesse
- Zukunftsplanung und Leiten von Veränderungen.
- Einen Rahmen festlegen und vermitteln, mit dem die Zufriedenheit der interessierten
Parteien erreicht werden kann.
Die vorgenannten Punkte spiegeln das Streben nach ständiger (in kleinen
Schritten erfolgende) Verbesserung wieder.
Ausserdem sollte die oberste Leitung auch sprunghafte Prozessänderungen
in Erwägung ziehen, sofern dies die Leistung verbessert. Darunter darf
jedoch nicht das Qualitätsmanagement Systems leiden; die für das
Funktionieren des Qualitätsmanagement Systems notwendigen Ressourcen
und Informationen müssen immer gesichert sein.
Die Prozesse sollen als effizientes Netzwerk arbeiten, deshalb sollte
die oberste Leitung die Wechselwirkungen der Prozesse analysieren und
optimieren. Besonderes Augenmerk sollte auf dem Erkennen und der
Trennung zwischen wertschöpfenden und unterstützenden Prozessen liegen.
Dabei sollten folgende Punkte bedacht werden:
-Prozessabläufe und Wechselwirkungen so gestalten, dass Ergebnisse
wirksam erreicht werden,
-Eingaben und Tätigkeiten klar festlegen, Ergebnisse klar lenken, alles
überwachen um zu sehen, ob die Prozesse wirksam verknüpft sind
effizient arbeiten.
-Erkennen von Risiken und Chancen,
-Analysieren von Daten, um die ständige Verbesserung zu ermöglichen,
-Prozesseigentümer festlegen. Diese müssen mit umfassender Verantwortung
UND Befugnissen ausgestattet werden,
-Erfordernisse interessierter Parteien berücksichtigen.