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ISO 9001:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.4 Planung 
5.4.2 Planung des Qualitätsmanagement Systems

Die oberste Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass :

a)
Das Qualitätsmanagementsystem geplant wird, damit die unter Abschnitt 4.1 dargelegten Anforderungen ("Allgemeine Anforderungen") und Qualitäts-Ziele erreicht werden.
b)
Die Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagement Systems bei Änderungen an Selbigem sichergestellt ist.

ISO 9004:2000
5 Verantwortung der Leitung
5.4 Planung 
5.4.2 Qualitätsplanung 

Die Unternehmensleitung sollte die Verantwortung für die Qualitäts-Planung des Unternehmens übernehmen und sich dabei auf diejenigen Prozesse konzentrieren, die zur Erfüllung der Qualitäts-Ziele und anderer strategischer Ziele erforderlich sind.

Eingaben für eine wirksame Qualitätsplanung sind zum Beispiel:

-vom Unternehmen festgelegte Strategien und Ziele des Unternehmens,
-vom Unternehmen festgelegte Erfordernisse der Kunden und anderer interessierter Parteien, wie z.B. Behörden,
-Auslegung gesetzliche Anforderungen,
-Beurteilung der Leistungsdaten der Produkte und Prozesse,
-Lehren aus Vorerfahrungen, erkannte Verbesserungsgelegenheiten,
-sonstige Daten wie z.B. Risikobewertungen.

Das Ergebnis der Qualitätsplanung sollte folgende Punkte festlegen:

-notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten,
-Verantwortung und Befugnis bei Verbesserungsprojekten,
-benötigte Ressourcen, z.B. Finanzieller Art, Infrastruktur,
-Messgrössen oder Indikatoren für tatsächlich erreichte Leistungsverbesserung,
-Bedarf an Verbesserung
-Bedarf an Dokumentation und Aufzeichnungen.


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