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ISO 9001:2000
8 Messung, Analyse und Verbesserung
8.3 Lenkung fehlerhafter Produkte
   

Das Unternehmen muss sicherstellen, dass Produkte, welche die Anforderungen nicht erfüllen, so gekennzeichnet und gelenkt werden, dass deren unbeabsichtigter Gebrauch und Auslieferung verhindert wird.
Lenkungsmassnahmen, zugehörige Verantwortlichkeiten und Befugnisse für fehlerhafte Produkte müssen in einem dokumentierten Verfahren festgelegt sein.

Das Unternehmen muss von den folgenden Vorgehensweisen mindestens eine anwenden:
a)
Massnahmen ergreifen, die den Fehler beseitigen,
b)
Genehmigung einholen zum gebrauch mittels:
- Freigabe oder Sonderfreigabe durch eine zuständige Stelle,
- Freigabe durch den Kunden.
c)
Massnahmen ergreifen, die den den ursprünglich beabsichtigten Gebrauch verhindern.

Über die Art der Fehler, die ergriffenen Massnahmen und die Sonderfreigaben müssen Aufzeichnungen geführt werden.
Nachgebesserte, ursprünglich fehlerhafte Produkte müssen zur Darlegung der Konformität erneut verifiziert werden.

Bei Fehlern, die erst nach Auslieferung oder erst während des Gebrauchs entdeckt werden, muss das Unternehmen Massnahmen ergreifen, die mit den (eventuellen) Folgen in angemessenem Verhältnis stehen.


ISO 9004:2000  
Messung, Analyse und Verbesserung
8.3 Lenkung von Fehlern
   

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