ISO
9001:2000 |
|
8 |
Messung, Analyse und
Verbesserung
|
8.2 |
Überwachung und Messung |
8.2.4 |
Überwachung und Messung der
Produkte |
Zur Verifizierung, ob die Produktanforderungen erfüllt sind,
muss das Unternehmen die Produktmerkmale überwachen und messen.
Dies muss geschehen in geeigneten Phasen des
Produktrealisierungsprozesses in Übereinstimmung mit den geplanten
Regelungen.
Über die Konformität mit den Annahmekriterien müssen Nachweise geführt
werden.
Aus den Freigabeaufzeichnungen müssen die freigebenden ersichtlich
ersichtlich sein.
Freigaben dürfen erst nach zufriedenstellender Vollendung der
festgelegten Tätigkeiten erfolgen.
Ausnahmen:
Anderweitig zuständige Stellen oder gar Kunden
genehmigen trotzdem.
ISO
9004:2000 |
|
8 |
Messung, Analyse und Verbesserung |
8.2 |
Überwachung und Messung |
8.2.4 |
Messung und Überwachung der
Zufriedenheit interessierter Parteien |
Das
Unternehmen sollte Informationen für solche Messungen festlegen, die
für die Erfüllung der Erfordernisse anderer interessierter Parteien als
Kunden erforderlich sind. (also definitiv nicht Kunden)
Dann können Ressourcen nämlich besser zugeteilt werden.
Solche Informationen sollten Messungen einschliessen bezüglich
- der Mitarbeiter,
- der Eigentümer und Investoren,
- der Lieferanten
und Partner,
- der Gesellschaft.
Beispiele für Messungen in diesem Sinne:
a)
in Bezug auf Mitarbeiter:
- die Meinung der Mitarbeiter über die Art der Erfüllung ihrer
Erwartungen durch das Unternehmen einholen,
- die gemeinschaftliche und individuelle Leistung bewerten,
b)
in Bezug auf Eigentümer und Investoren:
- die Kapazitäten zur Zielerreichung bewerten,
- die finanzielle Leistung bewerten,
- die Auswirkung externer Faktoren auf die Ergebnisse beurteilen,
- diejenigen Werte, die von durchgeführten Massnahmen beigetragen
werden, feststellen.
c)
in Bezug auf Lieferanten und Partner:
- die Meinung der Lieferanten und Partner über ihre Zufriedenheit mit
dem Beschaffungsprozess des Unternehmens einholen,
- die Leistung der Lieferanten und Partner sowie deren Übereinstimmung
mit der Beschaffungspolitik des Unternehmens überwachen und Rückmeldung
geben.
- die Qualität der beschafften Produkte, sonstige Beiträge von
Lieferanten und Partnern und den gegenseitigen Nutzen aus der
Lieferbeziehung bewerten.
d)
in Bezug auf die Gesellschaft:
- geeignete Daten im Einklang mit den Unternehmenszielen festlegen und
überwachen, damit eine zufriedenstellende Wechselwirkung mit der
Gesellschaft entsteht,
- regelmässig die Wirksamkeit der Massnahmen und deren Wahrnehmung
durch massgebliche Teile der Gesellschaft bewerten.