ISO
9001:2000 |
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8 |
Messung, Analyse und
Verbesserung
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8.2 |
Überwachung und Messung |
8.2.2 |
Internes Audit
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Das Unternehmen muss in geplanten Abständen interne Audits
durchführen.
Damit soll ermittelt werden, ob das Qualitätsmanagementsystem
die sich aus der Norm ISO 9001 ergebenden Anforderungen sowie die vom
Unternehmen selbst festgelegten Anforderungen
a)
erfüllt,
b)
wirksam verwirklicht und aufrechterhält.
Es muss ein Auditprogramm geplant werden.
Dabei sind zu berücksichtigen:
- Status und Bedeutung der auditierten Prozesse/Bereiche,
- Ergebnisse früherer Audits.
Weiterhin müssen festgelegt werden:
-Auditumfang,
-Kriterien,
-Häufigkeit und
-Methoden.
Auditorenauswahl und Auditdurchführung müssen unparteiisch bezüglich
des auditierten Prozesses/Bereiches sein.
Eigene Tätigkeiten dürfen nicht auditiert werden.
Es müssen in einem dokumentierten Verfahren festgelegt sein:
- Auditplanungs- und Durchführungsverantwortung,
- Berichterstattung über die Ergebnisse und Führen von Aufzeichnungen.
Die für den auditierten Bereich verantwortliche Leitung
muss sicherstellen, dass Massnahmen ergriffen werden, die die erkannten
Fehler und deren Ursachen beseitigen, und zwar ohne ungerechtfertigte
Verzögerungen.
Folgemassnahmen müssen enthalten:
- Verifizierung der ergriffenen Massnahmen,
- Berichterstattung über Verifizierungsergebnisse.
Für Anleitung dazu siehe auch ISO 10011-1, -2, -3.
ISO
9004:2000 |
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8 |
Messung, Analyse und Verbesserung |
8.2 |
Überwachung und Messung |
8.2.2 |
Messung und Überwachung von
Prozessen |
Das
Unternehmen sollte Messverfahren festlegen und Messungen durchführen,
um die Prozessleistung zu beurteilen.
Diese Messungen sollten in Prozesse eingebunden sein und zum Management
von Prozessen verwendet werden.
Messungen sollten in Übereinstimmung mit den Zielen und Visionen beim
Leiten und Lenken des täglichen Ablaufes eingesetzt werden, und zwar
bei
- denjenigen Prozessen, die geeignet sind für kontinuierliche
Verbesserung in kleinen Schritten,
- bahnbrechenden Projekten.
Messungen der Prozessleistung sollten die Erfordernisse und Erwartungen
der interessierten Parteien in ausgewogener Weise abdecken.
Beispiele hierzu:
- "Fähigkeit", Reaktionszeit, Zykluszeit, Durchsatz, Ausbeute,
- Zuverlässigkeitsaspekte,
- Effizienz der Mitarbeiter,
- Nutzung von Technologien,
- Abfallverringerung,
- Kostenminderung und Kostenzuteilung. Die oberste Unternehmensleitung sollte erwägen,
Selbstbewertungen einzuführen und zu "leben".
Selbstbewertungen werden gewöhnlich von der Unternehmensleitung selbst
durchgeführt und resultieren in einem Urteil über die Effizienz des
Unternehmens und den Reifegrad des Qualitätsmanagementsystems.
Bei entsprechender Anwendung können Selbstbewertungen auch dazu dienen,
das Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit internationalen
Spitzenpositionen zu vergleichen.
Selbstbewertungen sind nicht als Alternative zu internen oder externen
Audits zu sehen.
Abgrenzung Selbstbewertung - Internes Audit:
- Der interne Auditprozess prüft die Einhaltung vorhandener Politiken,
Verfahren und Anforderungen. Er ist objektiv und konzentriert sich auf
das Qualitätsmanagement System.
- Selbstbewertungen beurteilen hingegen die Leistungsverbesserung des
Unternehmens.
Der Umfang der Selbstbewertungen sollte unternehmensspezifisch geplant
werden.
Das in Anhang A beschriebene Selbstbewertungsverfahren ist als ein
Beispiel zu sehen und hat folgende Vorteile:
-leicht verständlich,
-leicht einsetzbar,
-Auswirkung auf Managementressourcen sind minimal,
-gibt einen Gesamtüberblick über die Unternehmensleistung,
-liefert Eingaben zur Verbesserung des Qualitätsmanagement Systems und
des Unternehmens.