|
Qualitätsmanagementsystem |
4 |
Qualitätsmanagementsystem |
|
Allgemeine Anforderungen
Das Unternehmen muss ein
Qualitätsmanagement System pflegen, welches den Forderungen dieser Norm
entspricht.
Es muss Prozesse erkennen und festlegen welche für das Funktionieren des
Qualitätsmanagement Systems erforderlich sind und deren Wirksamkeit
sicherstellen.
Es muss Ressourcen zur Pflege, Messung und Verbesserung dieser Prozesse
sicherstellen.
Das gilt entsprechend auch für ausgegliederte Prozesse, sofern sie die
Produktkonformität betreffen. |
4.1 |
Leiten und Lenken von Systemen und Prozessen
Erfolgreiche Unternehmensführung
bedeutet systematisches, wahrnehmbares und kundenorientiertes, also
nicht dem Zufall überlassenes Leiten.
Der Erfolg sollte sich aus dem Gelebt-werden eines Managementsystens
ergeben, das auf ständige Verbesserung abzielt.
Dabei müssen die Bedürfnisse aller interessierten Parteien
berücksichtigt werden.
Qualitätsmanagement ist eine Disziplin, die zur Unternehmensführung
gehört.
Die oberste Leitung sollte eine kundenorientierte Organisation aufbauen,
in der:
-Systeme und Prozesse klar festgelegt, verstanden und gelenkt werden
können,
-Insbesondere diejenigen Prozesse, Daten, Massnahmen sichergestellt
sind, welche eine zufriedenstellende Leistung des Unternehmens
aufzeigen.
Beispiele für Tätigkeiten zum Aufbau einer kundenorientierten
Organisation:
-"Leben" von Prozessen, welche zu einer verbesserten Leistung des
Unternehmens führen,
-kontinuierliche Nutzung von Prozessdaten, Anwendung von Selbst- und
Managementbewertungen.
Beispiele hierzu in den Anhängen A und B |
|
Dokumentationsanforderungen
|
4.2 |
Dokumentation
Das Unternehmen sollte
festlegen, was an Dokumentation benötigt wird, um das
Qualitätsmanagement System mit Leben zu erfüllen.
Art und Umfang der Dokumentation sollte die Erwartungen interessierter
Parteien erfüllen und der Kultur des Unternehmens entsprechen.
Von der Leitung ist dabei zu berücksichtigen:
Vertragsanforderungen,
Normen,
Gesetze und behördliche Anforderungen,
Getroffene Entscheidungen innerhalb des Unternehmens,
Externe Information, die dem Unternehmen hilfreich sind oder es
weiterbringen,
Information über die Erfordernisse und Erwartungen interessierter
Parteien.
Ob das Dokumentationswesen wirksam ist (von der Erstellung bis zur
Ausgabe), sollte beispielsweise anhand folgender Kriterien beurteilt
werden:
-Funktionstüchtigkeit,
-Benutzerfreundlichkeit,
-erforderliche Ressourcen,
-Anforderungen bez. der Wissenslenkung,
-von Kunden und Schnittstellenbenutzern.
Der Benutzerzugriff auf die Dokumentation sollte entsprechend der
Kommunikationspolitik des Unternehmens sichergestellt sein.
|
| Allgemeines
Abgesenen von der zum wirksamen
Funktionieren des Qualitätsmanagement System erforderlichen
Dokumentation muss zusätzlich in dokumentarischer Form vorliegen:
a) Qualitäts-Politik mit Qualitäts-Zielen,
b) Qualitätsmanagement Handbuch,
c) alle von der Norm ISO 9001 geforderten Verfahren (6 Stück, siehe
unten),
d) alle Dokumente, welche das Unternehmen braucht, um seine Prozesse
planen und lenken zu können,
e) alle von der Norm ISO 9001 geforderten Aufzeichnungen.
Art, Umfang und Medium der Dokumentation hängen ab von:
- Komplexität und Wechselwirkung der Unternehmensprozesse,
- Fähigkeit der Mitarbeiter,
- Grösse des Unternehmens.
Zu c)
Es müssen folgende 6 Verfahren in dokumentarischer Form vorliegen:
+ Dokumentenlenkung
+ Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen
+ Korrekturmassnahmen
+ Vorbeugungsmassnahmen
+ Lenkung nichtkonformer Produkte,
+ Interne Audits |
4.2.1 |
|
| Qualitätsmanagement Handbuch
Es muss ein Qualitätsmanagement
Handbuch gepflegt werden, welches folgende Punkte beinhaltet:
- Anwendungsbereiche,
Nicht-Anwendungsbereiche mit Begründungen,
- Alle für das Qualitätsmanagement System dokumentierten Verfahren;
zumindest jedoch Verweise darauf,
- Beschreibung der Wechselwirkungen der Prozesse des Qualitätsmanagement
Systems. |
4.2.2 |
|
| Lenkung von Dokumenten
Es muss dokumentierte Verfahren
geben, die folgende Punkte sichersellen:
-Dokumente müssen auf Angemessenheit geprüft werden bevor sie ausgegeben
werden,
- Dokumente müssen lesbar und leicht erkennbar sein,
-Dokumente müssen bei Bedarf aktualisiert und neu genehmigt werden,
-Änderungen, aktueller Stand sowie Überarbeitungsstatus von Dokumenten
müssen klar ersichtlich sein,
-Gültige Versionen der Dokumente müssen an allen betreffenden Stellen
verfügbar sein,
-Veraltete Dokumente dürfen nicht verwendet werden und müssen bei
Aufbewahrung besonders gekennzeichnet werden.
Externe Dokumente müssen als solche erkennbar sein und in angemessener
Form gelenkt werden. |
4.2.3 |
|
| Lenkung von Aufzeichnungen
Aufzeichnungen müssen gepflegt
werden, die das Funktionieren des Qualitätsmanagement Systems (im
Nachhinein) belegen.
Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und auffindbar sein.
Es muss ein dokumentiertes Verfahren geben, welches das "Schicksal" der
Aufzeichnungen festlegt bezüglich:
- Kennzeichnung,
- Aufbewahrung,
- Schutz,
- Fristen,
- Verfügung |
4.2.4 |
|
|
4.3 |
Anwendung der Qualitätsmanagement Grundsätze
Erfolgreiches Führen eines
Unternehmens erfordert ein systematisches und wahrnehmbares (also nicht
dem Zufall überlassenes) Leiten.
Die folgenden Managementgrundsätze wurden speziell zur Verwendung durch
die oberste Leitung entwickelt:
a)
Kundenorientierung:
Die Anforderungen der Kunden sollte verstanden sein, da man ja von ihnen
abhängt. Man sollte versuchen, deren Erwartungen zu übertreffen.
b)
Führung:
Schaffung eines Unternehmensumfeldes, in dem sich die Mitarbeiter für
die Erreichung der Unternehmensziele voll einsetzen können.
c)
Einbeziehung von Personen:
Deren Fähigkeiten dienen auf allen Unterenehmensebenen zum Nutzen des
Unternehmens.
d)
Prozessorientierte (anstelle abteilungsorientierter) Sichtweise:
Damit lassen sich gewünschte Ergebnisse effizienter erreichen.
e)
Systemorientierter Managementansatz:
Miteinander in Wechselbeziehung stehende Prozesse als solche zu
verstehen und als Ganzes lenken.
->Bessere Ergebnisse
f)
Ständige Verbesserung als permanentes Ziel.
g)
Entscheidungsfindungen immer auf Basis von Datenanalyse und
Informationen.
h)
Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen:
--> Die Möglichkeiten der Wertschöpfung werden auf beiden Seiten erhöht.
|
|
Verantwortung der Leitung |
5 |
Verantwortung der Leitung |
| Verpflichtung der Leitung
Die oberste Unternehmensleitung muss
nachweisen, dass sie der Verwirklichung und ständigen Verbeserung des
Qualitätsmanagement Systems verpflichtet ist, indem sie folgende Punkte
sicherstellt:
a) Mitarbeitern die Bedeutung der Kundenerfordernisse, der gesetzlichen
und behördlichen Anforderngen vermitteln,.
b) Qualitäts-Politik festlegen,
c) Qualitäts-Ziele festlegen oder festlegen lassen,
d) Managementbewertungen durchführen,
e) Verfügbarkeit der Ressourcen sicherstellen.
|
5.1 |
Allgemeine Anleitung |
|
5.1.1 |
Einleitung
Für den Nutzen der interessierten
Parteien ist es wichtig, dass sich die oberste Leitung aktiv dem "Gelebt
werden" des Qualitätsmanagement Systems verpflichtet fühlt.
Deshalb sollte die oberste Leitung zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit
beispielsweise folgende Massnahmen erwägen:
-Vision und Strategie, welche mit dem Zweck des Unternehmens in Einklang
stehen, festlegen und bekanntmachen; insbesondere bezüglich Qualität und
Qualitätsmanagement System.
-Führen durch Vorbild, damit die Mitarbeiter ihr vertrauen.
-An Verbesserungsprojekten teilnehmen, nach Neuem suchen.
-Rückmeldung einholen über die Wirksamkeit des Qualitätsmanagement
Systems.
-Erkennen und Abgrenzen eigentlich wertschöpfender Prozesse von den
unterstützenden Prozessen, die die wertschöpfenden Prozesse
beeinflussen.
-Schaffung eines Umfeldes, in dem Personen aktiv einbezogen und
weiterentwickelt werden können.
- Ressourcen und Strukturen bereitstellen, welche das Erreichen der
strategischen Ziele unterstützen.
Zusätzlich sollte die oberste Leitung beispielsweise folgende Massnahmen
festlegen, damit sich der Erfüllungsgrad der Zielerreichung feststellen
lässt:
-finanzielle Messungen,
-Mesung der Prozessleistung im Unternehmen,
-Benchmarking und ander Beurteilung durch Aussenstehende,
-Bewertung der Zufriedenheit von Kunden und der Personen im Unternehmen
und anderer interessierter Parteien,
-Bewertung, wie Kunden und andere interessierte Parteien die (Leistungen
der) Produkte wahrnehmen,
-Messung anderer Erfolgsfaktoren, die von der Unternehmensleitung
festgelegt wurden.
Information, die aus zuvor genannten Messungen gewonnen wird, sollte in
Managementbewertungen einfliessen.
|
|
5.1.2 |
Weiter zu beachtende Punkte
Ausgehend von den in 4.3 genannten
Qualitätsmanagement -Grundsätzen
{
1. Kundenorientierung,
2. Führung,
3. Einbeziehung von Personen,
4. Prozessorientierter Ansatz,
5. Systemorientierter Managementansatz,
6. Ständige Verbesserung als permanentes Ziel,
7. Entscheidungsfindungen auf Basis von Datenanalyse und Informationen,
8. Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen
}
sollte die oberste Leitung ihre Verpflichtung und Führung beispielsweise
durch folgende Punkte erkennen lassen:
-Verstehen der zukünftigen Erfordernisse der Kunden,
-Fördern von Politiken zur Steigerung der Motivation und Einbeziehung
der Mitarbeiter,
-Ständige Verbesserung der Prozesse
-Zukunftsplanung und Leiten von Verändrungen.
-Einen Rahmen festlegen und vermitteln, mit dem die Zufriedenheit der
interessierten Parteien erreicht werden kann.
Die vorgenannten Punkte spiegeln das Streben nach ständiger (in kleinen
Schritten erfolgende) Verbesserung wieder.
Ausserdem sollte die oberste Leitung auch sprunghafte Prozessänderungen
in Erwägung ziehen, sofern dies die Leistung verbessert. Darunter darf
jedoch nicht das Qualitätsmanagement Systems leiden; die für das
Funktionieren des Qualitätsmanagement Systems notwendigen Ressourcen und
Informationen müssen immer gesichert sein.
Die Prozesse sollen als effizientes Netzwerk arbeiten, deshalb sollte
die oberste Leitung die Wechselwirkungen der Prozesse analysieren und
optimieren. Besonderes Augenmerk sollte auf dem Erkennen und der
Trennung zwischen wertschöpfenden und unterstützenden Prozessen liegen.
Dabei sollten folgende Punkte bedacht werden:
-Prozessabläufe und Wechselwirkungen so gestalten, dass Ergebnisse
wirksam erreicht werden,
-Eingaben und Tätigkeiten klar festlegen, Ergebnisse klar lenken, alles
überwachen um zu sehen, ob die Prozesse wirksam verknüpft sind effizient
arbeiten.
-Erkennen von Risiken und Chancen,
-Analysieren von Daten, um die ständige Verbesserung zu ermöglichen,
-Prozesseigentümer festlegen. Diese müssen mit umfassender Verantwortung
UND Befugnissen ausgestattet werden,
-Erfordernisse interessierter Parteien berücksichtigen.
|
| Kundenorientierung
Die oberste Unternehmensleitung muss
sicherstellen, dass
-die Kundenanforderngen ermittelt werden,
-die Kundenanforderungen erfüllt werden,
-die Kudenzufriedenheit erhöht wird.
|
5.2 |
Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien |
|
5.2.1 |
Allgemeines
Jedes Unternehmen hat interessierte
Parteien mit spezifischen Forderungen und Erwartungen, zum Beispiel:
-Kunden und Abnehmer,
-Mitarbeiter im Unternehmen,
-Investoren, Eigner, Aktionäre,
-Lieferanten, Partner,
-Die Gesellschaft bzw. Öffentlichkeit, die von dem Unternehmen und
seinen Produkten betroffen ist.
|
|
5.2.2 |
Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
Der Erfolg eines Unternehmens hängt
entscheidend ab von folgenden Faktoren:
Die Erfordernisse der Kunden und Abnehmer heute und in Zukunft zu
verstehen und zufriedenzustellen,
Die Erfordernisse der potentieller Kunden heute und in Zukunft zu
verstehen und zufriedenzustellen,
Die Erfordernisse anderer Interessierter Parteien zu berücksichtigen.
Deshalb sollte das Unternehmen folgende Punkte bedenken:
-Ermitteln der interesierten Parteien,
-erkannte Erfordernisse in interne Anforderungen umsetzen,
-die Anforderungen auf allen Ebenen im Unternehmen vermitteln,
-den Wert des Unternehmens bei den interessierten Parteien dadurch
sichern, indem sich das Unternehmen auf Prozessverbesserung
konzentriert.
Speziell zur Erfüllung der Erwartungen von Kunden und Endabnehmern
sollte die Unternehmensleitung:
-die Erfordernisse ihrer (realen und potentiellen) Kunden verstanden
haben,
-Schlüsselmerkmale der Produkte ermitteln,
-den Wettbewerb am Markt ermitteln und bewerten, (zukünftige) Chancen
und Schwächen am Markt ermitteln.
Beispiele für Erwartungen und Erfordernisse:
Konformität, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Lieferung, Tätigkeiten nach
Lieferung, Preis, Lebenszykluskosten, Produktsicherheit, Produkthaftung,
Auswirkungen auf die Umwelt.
Erwartungen und Erfordernisse von Mitarbeitern:
Das Unternehmen sollte
die Erwartungen und Erfordernisse seiner Mitarbeiter ermitteln in Bezug
auf:
Anerkennung, Arbeitszufriedenheit und persönlicher Entwicklung.
Dies erhöht die Mitarbeitermotivation.
Erwartungen und Erfordernisse von Investoren und Eigentümern:
Das Unternehmen sollte
Ergebnisse festlegen, die die Erwartungen der Investoren und Eigentümer
erfüllen.
Partnerschaften:
Die Leitung sollte den Aufbau von Partnerschaften mit Lieferanten in
Betracht ziehen, da hierdurch Nutzen für beide Seiten entstehen kann.
In Partnerschaften sollten Strategie und Kenntnisse, Gewinn und Verlust,
geteilt werden.
Beim Aufbau von Partnerschaften sollte das Unternehmen:
-Die wichtigsten Lieferanten als potentielle Partner ermitteln,
-Ein gemeinsames Verständnis der Erwartungen der Kunden und der Partner
untereinander herstellen,
-Ziele festlegen, welche die Fortdauer von Partnerschaften sichern.
Beziehung zur Öffentlichkeit:
Das Unternehmen sollte
- zeigen, dass es sich der Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit
bewusst ist,
-Umweltauswirkungen und Erhaltung natürlicher Ressourcen
berücksichtigen,
-Zutreffende gesetzliche und behördliche Anforderungen ermitteln,
-Die allgemeinen Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft,
insbesondere aber auf die örtlich ansässigen Nachbarn ermitteln.
|
|
5.2.3 |
Gesetzliche und behördliche Anforderungen
Die Unternehmensleitung sollte
sicherstellen, dass das Unternehmen die gesetzlichen und behördlichen
Anforderungen, die für ihre Produkte und Prozesse gelten, kennt.
Diese Anforderungen sollten in das Qualitätsmanagement System
eingebunden sein.
Man beachte auch:
-Förderung der "ethischen Erfüllung" der (zukünftigen) Anforderungen.
-Nutzen, der durch Übererfüllung von Anforderungen für die
interessierten Parteien entsteht,
-Rolle des Unternehmens bei der Wahrung der Interessen der Gemeinschaft.
|
| Qualitätspolitik
Die oberste Unternehmensleitung muss
sicherstellen, dass die Qualitäts-Politik:
- für den Zweck des Unternehmens angemessen ist,
- zur Erfüllung von Anforderungen und Verbesserung des
Qualitätsmanagement Systems verpflichtet,
-einen Rahmen zum Festlegen von Qualitäts-Zielen bietet,
-im Unternehmen vermittelt und verstanden wird,
-bezüglich der fortdauernden Angemessenheit bewertet wird.
|
5.3 |
Qualitätspolitik
Die Qualitäts-Politik sollte der
Unternehmensführung als Mittel dienen, um das Unternehmen zu
verbesserter Leistung zu führen.
Die Qualitäts-Politik sollte ein gleichwertiger und konsistenter Teil
der Unternehmensstrategie sein.
Bei der Festlegung der Qualitäts-Politik sollten von der
Unternehmensführung folgende Punkte berücksichtigt werden:
-Niveau und Art zukünftiger Verbesserungen,
-Erwarteter Grad der Kundenzufriedenheit,
-Weiterentwicklung der Mitarbeiter im Unternehmen,
-benötigte Ressourcen zum Übertreffen der ISO 9001 Normforderungen,
-potentielle Beiträge von Lieferanten und Partnern,
-Erfordernisse anderer interesierter Parteien.
Wenn die Qualitäts-Politik sinnvoll gestaltet ist, wird sie folgenden
Sachverhalten gerecht und kann für Verbesserungen genutzt werden.
Sie
-ist mit der Vision der obersten Leitung vereinbar,
-trägt dazu bei, dass die Qualitäts-Ziele verstanden und umgesetzt
werden,
-legt die Verpflichtung der obersten Leitung zu Qualität und Schaffung
von Ressourcen dar,
-fördert die Verpflichtung für Qualität auf allen Ebenen des
Unternehmens unter klarer Führung der obersten Leitung,
-schliesst die ständige Verbesserung hinsichtlich der Erwartungen von
Kunden und anderen interessierten Parteien ein,
-ist wirksam formuliert und bekannt gemacht.
Die Qualitäts-Politik sollte in regelmässigen Abständen bewertet werden
|
| Planung |
5.4 |
Planung |
| Qualitätsziele
Die oberste Unternehmensleitung muss
sicherstellen, dass:
-in allen zutreffenden Bereichen im Unternehmen Qualitäts-Ziele
festgelegt sind.
Dazu gehören auch Anforderungen an Produkte.
-Die Qualitäts-Ziele messbar sind und mit der Qualitäts-Politik
harmonieren.
|
5.4.1 |
Qualitätsziele
Strategische Planung und
Qualitäts-Politik bilden einen Rahmen zur Festlegung von
Qualitäts-Zielen.
Die Unternehmensleitung sollte diese Qualitäts-Ziele in einer Weise
festlegen, dass sie messbar sind und durch die Unternehmensleitung
angemessen beurteilt werden können.
Beim Festlegen der Qualitäts-Ziele sollten folgende Punkte
berücksichtigt werden:
-(zukünftige) Erfordernisse des Unternehmens und des bedienten Marktes,
-zutreffende Feststellungen aus den Managementbewertungen,
-derzeitige Produkt- und Prozessleistung,
-derzeitiger Grad der Zufriedenheit interessierter Parteien,
-Ergebnisse von Selbstbewertungen,
-Benchmarking und ähnliche Methoden,
-Ressourcen, die zur Zielerreichung erforderlich sind.
Die Qualitäts-Ziele sollten so im Unternehmen bekannt gemacht und
heruntergebrochen werden, dass die Mitarbeiter zu ihrer Erreichung
beitragen können.
Die Qualitäts-Ziele sollten systemmatisch bewertet und bei Bedarf
überarbeitet werden.
|
| Planung des Qualitätsmanagement
Systems
Die oberste Unternehmensleitung muss
sicherstellen, dass :
a)
Das Qualitätsmanagement System geplant wird, damit die unter Abschnitt
4.1 dargelegten Anforderungen ("Allgemeine Anforderungen") und
Qualitäts-Ziele erreicht werden.
b)
Die Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagement Systems bei Änderungen an
Selbigem sichergestellt ist.
|
5.4.2 |
Qualitätsplanung
Die Unternehmensleitung sollte die
Verantwortung für die Qualitäts-Planung des Unternehmens übernehmen und
sich dabei auf diejenigen Prozesse konzentrieren, die zur Erfüllung der
Qualitäts-Ziele und anderer strategischer Ziele erforderlich sind.
Eingaben für eine wirksame Qualitätsplanung sind zum Beispiel:
-vom Unternehmen festgelegte Strategien und Ziele des Unternehmens,
-vom Unternehmen festgelegte Erfordernisse der Kunden und anderer
interessierter Parteien, wie z.B. Behörden,
-Auslegung gesetzliche Anforderungen,
-Beurteilung der Leistungsdaten der Produkte und Prozesse,
-Lehren aus Vorerfahrungen, erkannte Verbesserungsgelegenheiten,
-sonstige Daten wie z.B. Risikobewertungen.
Das Ergebnis der Qualitätsplanung sollte folgende Punkte festlegen:
-notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten,
-Verantwortung und Befugnis bei Verbesserungsprojekten,
-benötigte Ressourcen, z.B. Finanzieller Art, Infrastruktur,
-Messgrössen oder Indikatoren für tatsächlich erreichte
Leistungsverbesserung,
-Bedarf an Verbesserung
-Bedarf an Dokumentation und Aufzeichnungen.
|
| Verantwortung, Befugnis und Kommunikation |
5.5 |
Verantwortung, Befugnis und Kommunikation |
| Verantwortung und Befugnis
Die oberste Unternehmensleitung muss
sicherstellen, dass Verantwortungen und Befugnisse im Unternehmen
festgelegt und bekannt gemacht werden.
|
5.5.1 |
Verantwortung und Befugnis
Die Leitung sollte Mitarbeitern des
gesamten Unternehmens Verantwortung und Befugnisse erteilen, damit es
ihnen ermöglicht wird, sich zur Erreichung der Qualitäts-Ziele
einzubringen.
Diese Verantwortungen und Befugnisse sollten bekannt gemacht werden.
|
| Beauftragter der obersten Leitung
Die oberste Unternehmensleitung muss
ein Leitungsmitglied ernennen, das unabhängig anderer Dinge mindestens
für folgende Punkte verantwortlich und befugt ist:
- Die für das Qualitätsmanagement System erforderlichen Prozesse werden
"gelebt",
- Bericht über Fortschritt und notwendige Verbesserungen im Unternehmen
direkt an die Unternehmensleitung,
- Unternehmensweite Förderung des Bewusstseins für Kundenanforderungen.
Die Verantwortlichkeit dieses Leitungsmitglieds kann auch Verbindungen
mit externen Partnern beinhalten.
|
5.5.2 |
Beauftragter der obersten Leitung
Von der obersten Unternehmensleitung
sollte jemand beauftragt werden, der das Qualitätsmanagement System
koordiniert und überwacht.
Dieser sollte direkt an die oberste Leitung berichten,
und mit allen interessierten Parteien über Fragen des
Qualitätsmanagement System kommunizieren.
|
| Interne Kommunikation
Die oberste Unternehmensleitung muss
sicherstellen, dass:
-im Unternehmen geeignete Kommunikationsprozesse eingeführt werden,
- Kommunikation über die Wirksamkeit des Qualitätsmanagement Systems
stattfindet.
|
5.5.3 |
Interne Kommunikation
Für die Bekanntmachung der
Qualitäts-Politik, der Ziele und Ergebnisse sollte die Leitung einen
wirksamen Prozess etablieren.
Denn dadurch werden die Mitarbeiter mehr in die Erreichung der Ziele mit
einbezogen und so die Leistung des Unternehmens verbessert.
Rückmeldungen und Kommunikation der Mitarbeiter sollten aktiv genutzt
werden als Element der Einbeziehung.
Zu Kommunikationstätigkeiten im Sinne dieses Normkapitels zählen
beispielsweise:
-Zeitschriften, E-Mail, Anschlagtafeln, Webseiten, ...
-Erscheinen und Kommunikation der Leitung direkt vor Ort bei den
Mitarbeitern,
- Jegliche Zusammenkünfte, bei der die Anerkennung von Erreichtem
kommuniziert wird,
-Verbesserungsvorschlagswesen, Mitarbeiterbefragungen.
|
| Managementbewertung |
5.6 |
Managementbewertung |
|
Allgemeines
Zur Sicherstellung der
Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätsmanagement Systems muss die
oberste Unternehmensleitung das Qualitätsmanagement System in geplanten
Abständen bewerten.
Diese Bewertungen müssen beinhalten:
- Änderungsbedarf und
- Verbesserungsvorschläge
bezüglich des Qualitätsmanagement System, der Q-Politik und der
Qualitäts-Ziele.
Diese Bewertungen müssen dokumentiert werden.
|
5.6.1 |
Allgemeines
Die Wirksamkeit des
Qualitätsmanagement System ist vom Management in angemessenen Abständen
regelmässig zu bewerten.
Dieser Bewertungsprozess sollte sich abgesehen vom Qualitätsmanagement
System auf das gesamte Unternehmen beziehen.
Die Bewertungen sollen Austauschplattform für Ideen mit offenen
Diskussionen sein.
Insbesondere sollen die Bewertungsergebnisse in die Lenkung aller
unterstützenden und wertschöpfenden Prozesse einfliessen.
Die Bewertungsergebnisse sollten Planungsgrundlage für Verbesserungen
sein.
|
|
Eingaben für die Bewertung
Als Eingaben für die
Managementbewertung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
-Auditergebnisse,
-Kundenrückmeldungen,
-Produktkonformität und Prozessleistung,
-Stand von Änderungsmassnahmen und daraus folgender Massnahmen,
-Änderungen, die sich auf das Qualitätsmanagement Systems auswirken
könnten,
-Empfehlungen für Verbesserungen.
|
5.6.2 |
Eingaben für die Bewertung
Bei den Bewertungen des
Qualitätsmanagement Systems sollten Anforderungen von Kunden und anderer
interessierter Parteien berucksichtigt werden, zum Beispiel:
-Stand der Qualitäts-Ziele und der Verbesserungstätigkeiten,
-Stand der Massnahmen aus den Managementbewertungen,
-Ergebnisse aus Audits und Selbstbewertungen,
-Rückmeldung über Zufriedenheit interessierter Parteien; evtl. Sogar die
Teilnahme interessierter Parteien an der Managementbewertung,
-marktbezogene Faktoren, zB: Technologien, Entwicklung von Wettbewerbern
und Lieferanten,
-Benchmarkingergebnisse, Marktbeurteilung,
-Lenkung von Prozess- und Produktfehlern,
-gegenwärtiger Stand laufender Partnerschaften,
-finanzielle Auswirkungen von
Tätigkeiten, die die Qualität beeinflussen,
-sonstiges, was sich auf das Unternehmen auswirken könnte, zB
Gesetzesänderungen, (sich ändernde) Umweltbedingungen …
|
| Ergebnisse der Bewertung
Auf Grundlage der
Managementbewertungen müssen Entscheidungen zu folgenden Punkten
getroffen werden:
-Verbesserung der Prozesse und des Qualitätsmanagement Systems,
-Produktverbesserungen Mit Fokus auf Kundenanforderungen,
-Bedarf an Ressourcen
|
5.6.3 |
Ergebnisse der Bewertung
Wenn die Managementbewertung über
die reine Verifizierung des Qualitätsmanagement Systems hinausgeht, dann
kann die Bewertung als Eingabe für Verbesserungsprojekte genutzt werden.
Somit wird die Managementbewertung ein wirksames Mittel zum Auffinden
von Verbesserungspotential.
Das Bekanntmachen ausgesuchter Ergebnisse zeigt den Mitarbeitern, wie
die Managementbewertung zu neuen Zielen führen kann.
Die Ergebnisse aus der Managementbewertung können (abgesehen von der
Verifizierung der Wirkamkeit des Qualitätsmanagement Systems) folgende
Punkte beinhalten:
-Leistungsziele für Produkte, Prozesse und das Unternehmen,
-Einschätzung der Angemessenheit von Struktur und Ressourcen,
-Strategien, Initiativen,
-Pläne zur Verhinderung von Verlusten und Minimierung bekannter Risiken,
-Angaben zur strategischen Planunge des Unternehmens.
Aufzeichnungen über die Managementbewertung sollten geeignet sein, den
Managementbewertungsprozess selbst zu beurteilen.
|
| Management
von Ressourcen |
6 |
Management
von Ressourcen |
| Bereitstellung von Ressourcen
Das Unternehmen muss für folgende
Punkte die erforderlichen Ressourcen ermitteln und bereitstellen:
-Es muss ein Qualitätsmanagement System etabliert und gelebt werden. Das
Qualitätsmanagement System muss ständig verbessert werden.
-Die Kundenzufriedenheit muss erhöht werden, indem man die
Kundenanforderungen erfüllt.
|
6.1 |
Allgemeine Anleitung
|
|
6.1.1 |
Einleitung
Die oberste Unternehmensleitung
sollte Ressourcen, die für die Zielerreichung und
Strategieverwirklichung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung
sind, ermitteln und sicherstellen.
Hierzu gehören auch Ressourcen für das "Gelebt werden" des
Qualitätsmanagement Systems und zur Schaffung der Zufriedenheit der
Kunden und anderer interessierter Parteien.
Als Ressourcen in diesem Sinne gelten unter anderem:
Personen, Infrastruktur, Finanzen, Arbeitsumgebung, Lieferanten,
Partner, Informationen.
|
|
6.1.2 |
Weitere zu beachtende Punkte
Ressourcen sollten geplant und
rechtzeitig bereitgestellt werden.
Zukünftiger ressourcenbedarf muss ebenfalls geplant werden.
Folgende zur Leistungsverbesserung des Unternehmens dienende Ressourcen
sollten in Betracht gezogen werden:
a)
Materielle Ressourcen wie zB. Einrichtungen zur Produktrealisierung und
Einrichtungen für unterstützende Prozesse,
b)
Immaterielle Ressourcen wie zB. geistiges Eigentum,
c)
Ressourcen zur Förderung einer permanenten (innovativen) Verbesserung,
d)
Organisationsstrukturen wie zB. Projektmanagement. Insbesondere speziell
bei Matrixorganisationen zutreffende Strukturen,
e)
Informationstechnologie und Handhabung von Information,,
f)
Erhöhung der Fähigkeiten durch Ausbildung und Schulung, insbesondere
Erhöhung der Führungsfähigkeiten zukünftiger Führungskräfte,
g)
Natürliche Ressourcen und die Auswirkungen deren Einsatzes auf die
Umwelt.
|
| Personelle Ressourcen |
6.2 |
Personen |
| Allgemeines
Dasjenige Personal, das durch seine
Tätigkeit die Produktqualität beeinflusst,
muss "fähig" sein.
Fähiges Personal zeichnet sich aus durch angemessene
-Ausbildung,
-Schulung,
-Erfahrung,
-Fertigkeiten.
|
6.2.1 |
Einbeziehung von Personen
Durch Einbeziehung, Unterstützung
und Entwicklung der Mitarbeiter sollte die Unternehmensleitung die
Effizienz des Unternehmens (incl. Qualitätsmanagement System)
verbessern.
Dies kann beispielsweise durch folgende Punkte geschehen, oder wird
durch sie gefördert:
-Berufsbegleitende Schulung und Karriereplanung,
-Verantwortung und Befugnisse von Mitarbeitern klar festlegen,
-Ziele festlegen für einzelne Personen oder Gruppen, Beurteilung der
Ergebnisse,
-Mitarbeiter in die Ziel- und
Entscheidungsfindung einbeziehen,
-Anerkennung und Belohnung,
-offene Kommunikation in beiden Richtungen ermöglichen, Meinungen und
Vorschläge kommunizieren,
-ständige Bewertung der Bedürfnisse der Mitarbeiter,
-innovationsfördernde Bedingungen schaffen,
-wirksame Gruppenarbeit sicherstellen,
-Zufriedenheit der Mitarbeiter ermitteln und Ursachen für Fluktuation
von Mitarbeitern untersuchen.
|
| Fähigkeit, Bewusstsein und Schulung
Hinsichtlich Fähigkeit, Bewusstsein
und Schulung muss das Unternehmen:
1.) Die notwendigen Fähigkeiten desjenigen Personals, welches durch
seine Tätigkeiten die Produktqualität beeinflusst, ermitteln,
2.) Massnahmen ergreifen, die den unter 1.) ermittelten Bedarf decken,
3.) die Wirksamkeit dieser Massnahmen beurteilen,
4.) sicherstellen, dass die Mitarbeiter sich der Bedeutung ihrer
Tätigkeiten bewusst sind und ihren Beitrag zur Zielerreichung verstehen,
5.) geeignete Aufzeichnungen führen in Bezug auf:
Ausbildung,
Schulung,
Fertigkeiten,
Erfahrung.
|
6.2.2 |
Fähigkeit, Bewusstsein und Schulung |
|
6.2.2.1 |
Fähigkeiten
Die Unternehmensführung sollte
sicherstellen, dass alle notwendigen Fähigkeiten zum effizienten Betrieb
des Unternehmens vorhanden sind.
Dabei sollten gegenwärtig und zukünftig notwendige Fähigkeiten ermittelt
und mit den tatsächlich Vorhandenen verglichen werden.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Fähigkeiten sind unter Anderem
folgende Quellen nützlich:
-künftiger Bedarf für das Erreichen von Zielen, das Verwirklichen von
Plänen,
-zu erwartender Nachfolgebedarf für Arbeits- und Führungskräfte,
insbesondere bei (einzelnen) Personen für ganz bestimmte Tätigkeiten,
-Veränderungen bei Prozessen, Werkzeugen und Ausrüstungen,
-Normen, Gesetze, Bestimmungen, die für das Unternehmen zutreffen.
|
|
6.2.2.2 |
Bewusstsein und Schulung
Unternehmensorganisationen ändern
sich zB. durch die Art der Prozesse, durch die Entwicklungsstufen der
Mitarbeiter und durch kulturelle Einflüsse.
Diese Änderungen müssen bei der Planung des Schulubgsbedarfs
berücksichtigt werden.
Ziel sollte sein, den Mitarbeitern diejenigen Kenntnisse und
Fertigkeiten zu vermitteln, die zusammen mit ihrer Erfahrung die
Fähigkeit erhöhen.
Bei Weiterentwicklungen von Mitarbeitern soll der (Nicht-) Erfüllung von
Anforderungen und Erwartungen der Kunden und anderer interessierter
Parteien eine besondere Bedeutung zukommen.
Diese Weiterentwicklung sollte den Mitarbeitern auch die Folgen des
Nicht-Erfüllens dieser Anforderungen bewusst machen.
Bei der Planung der Weiterentwicklung von Mitarbeitern ist zu
berücksichtigen:
-Erfahrung, ruhende und anwendungsbereite Kenntnisse der Mitarbeiter,
-Führungsverhalten, kommunikatives und soziales Verhalten,
-Gruppenbildung, Problemlösung,
-Kreativität und Innovation,
-Verbesserungswerkzeuge, Marktkenntnis, Kenntnisse hinsichtlich
Kundenforderungen und Kundenerwartungen.
Um die Einbeziehung von Mitarbeitern zu erleichtern, sollten
Weiterentwicklungsinhalte folgendes umfassen:
-Vision, Zukunft, Politiken und Ziele des Unternehmens,
-Einleiten von organisatorischen Veränderungen und
Verbesserungsprozessen,
-Nutzen von Kreativität und Innovation,
-regelmässige Auffrischungsprogramme und Einführungsprogramme,
-Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft.
Schulungspläne sollten beinhalten:
-Ziele, Programme und Methoden,
-benötigte Ressourcen,
-Aufzeigen notwendiger interner Unterstützung,
-Beurteilung der Schulung hinsichtlich der Weiterentwicklung der
Mitarbeiter,
-Messung der Wirksamkeit der Schulung und des Einflusses auf das
Unternehmen.
Die durchgeführten Weiterentwicklungsmassnahmen sollten beurteilt
werden.
Damit steht ein Verbesserungsinstrument für später zu entwickelnde
Schulungspläne zur Verfügung.
|
| Infrastruktur
Um Produktkonformität zu erreichen,
muss die oberste Unternehmenseitung die dazu erforderliche Infrastruktur
- ermitteln,
- bereitstellen,
- pflegen.
Zu Infrastruktur in diesem Sinne gehören auch, soweit anwendbar:
1.)
Bauliche Aspekte wie z. B. Versorgungseinrichtungen und Gebäude,
2.)
Für Prozesse notwendige Hardware und Software,
3.)
Unterstützende Infrastruktur wie z.B. Transport, Kommunikation und
sonstige Dienstleistungen.
|
6.3 |
Infrastruktur
Bei der Planung der für die
Produktrealisierung notwendigen Infrastruktur sollte die
Unternehmensleitung die Erfordernisse und Erwartungen der interessierten
Parteien berücksichtigen.
Zur Infrastruktur gehören:
Anlagen, Arbeitsräume, Werkzeug, Ausrüstung, Dienstleistungen,
Transport, Kommunikations- und Informationseinrichtungen.
Der Festlegungsprozess einer wirksamen Infrastruktur sollte folgende
Punkte beinhalten:
a)
Bereitstellen einer Infrastruktur, die festgelegt wurde unter
Berücksichtigung von
-Zielen,
-Funktion,
-Verfügbarkeit,
-Leistung,
-Kosten,
-Schutz,
-Sicherheit und
-Erneuerung.
b)
Etablieren und "Leben" von Instandhaltungsmethoden, die dafür sorgen,
dass die Infrastruktur dauerhaft den Unternehmensanforderungen
entspricht.
c)
Beurteilung der Infrastruktur anhand der Erfordernisse und Erwartungen
interessierter Parteien,
d)
Berücksichtigung von Umweltfolgen, die durch die Infrastruktur
hervorgerufen werden, wie z.B. Abfall, Recycling und Verschmutzung.
e)
Die durch Einflüsse höherer Gewalt wie z.B. Naturereignisse auf die
Infrastruktur hervorgerufenen Risiken sollte man versuchen zu erkennen
und zu minimieren.
Strategien zum Schutz der Interessen interessierter Parteien sollte
entwickelt werden.
|
| Arbeitsumgebung
Zur Erreichung der Konformität mit
Produktanforderungen muss das Unternehmen die dafür notwendige
Arbeitsumgebung ermitteln, bereitstellen und pflegen.
|
6.4 |
Arbeitsumgebung
Die Unternehmensleitung sollte
sicherstellen, dass Motivation und Leistung des Personals durch die Art
der Arbeitsumgebung gehoben werden.
Damit wird nämlich die Leistung des Unternehmens erhöht.
Die Arbeitsumgebung sollte menschlichen und physikalischen Faktoren
gerecht werden, und sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
-kreative Methoden zur Einbeziehung der Mitarbeiter
(-> Nutzung des gesamten Potentials der Mitarbeiter),
-Sicherheitsbestimmungen und Schutzausrüstungen,
-Ergonomie und Lage des Arbeitsplatzes,
-soziale Wechselwirkungender Mitarbeiter und Einrichtungen für die
Mitarbeiter,
-Klimatische Umgebungsbedingungen, Licht, Sauberkeit, Hygiene, Lärm und
sonstige Immissionen.
|
|
6.5 |
Informationen
Daten sollten von der
Unternehmensleitung als Ressource behandelt werden, da Daten leicht in
Information umgewandelt werden können, und somit das Wissen des
Unternehmens erhöht wird.
Information wiederum ist wichtig für sachbezogene Entscheidungen.
Zur effizienten Lenkung von Information sollte das Unternehmen:
-Informationsbedarf ermitteln, interne und externe Informationsquellen
ermitteln und nutzen,
-Information in nützliches Wissen umwandeln,
-Daten, Information, und daraus resultierendes Wissen zur Festlegung der
Ziele und Strategien nutzen,
-für angemessene Vertraulichkeit und Sicherheit sorgen,
-Den Nutzen des Informationseinsatzes beurteilen um die Handhabung
hinsichtlich Information und daraus resultierendes Wissen zu verbessern.
|
|
6.6 |
Lieferanten und Partnerschaften
"Wertsteigerung durch
Zusammenarbeit"
Die Unternehmensleitung sollte Beziehungen zu Lieferanten und Partnern
aufbauen, um die Kommunikation untereinander und somit die
(wertschöpfenden) Prozesse gemeinsam zu verbessern.
Wertsteigerung durch Zusammenarbeit kann man zB. erzielen durch:
-Optimierung der Anzahl Lieferanten und Partner,
-Informationsaustausch zwischen den Partnern in geeigneten Ebenen, damit
Probleme schnell gelöst und Verzögerungen minimiert werden,
-Kooperation mit Lieferanten bei deren Validierungsprozessen,
-Fähigkeit der Lieferanten überwachen, um überflüssige Verifizierungen
abbauen zu können,
-Lieferanten dazu ermutigen, an gemeinsamen Verbesserungsinitiativen
teilzunehmen,
-Lieferanten in Entwicklungsprojekte des Unternehmens einbeziehen ->
bessere Nutzung von Wissen,
-Partner in Beschaffungsanforderungen einbeziehen und gemeinsam
Strategien entwickeln,
-Lieferanten und Partner im Erfolgsfall belohnen.
|
|
6.7 |
Natürliche Ressourcen
Bezüglich der Verfügbarkeit
natürlicher Ressourcen, welche die Leistung des Unternehmens
beeinflussen sollten Überlegungen angestellt werden.
Natürliche ressourcen entziehen sich zwar meisstens der direkten
Beeunflussung durch das Unternehmen, können sich aber auf die
Unternehmensergebnisse beträchtlich auswirken.
Das Unternehmen sollte (Notfall-)pläne entwickeln bezüglich der
Verfügbarkeit und Austauschbarkeit dieser Ressourcen, damit die
Unternehmensleistung nicht deswegen beeinträchtigt wird.
|
|
6.8 |
Finanzielle Ressourcen
Ressourcenmanagement sollte die
Ermittlung des Bedarfs und die Quellen finanzieller Ressourcen
beinhalten.
Es sollte Tätigkeiten geben, die den aktuellen mit dem geplanten
Verbrauch vergleichen und gegebenenfalls korrigierend einwirken.
Notwendige finanzielle Ressourcen sollten von der Unternehmensleitung
geplant, bereitgestellt und gelenkt werden, damit ein wirksames
Qualitätsmanagementsystem gelebt und die Qualitätsziele erreicht werden
können.
Die Wirksamkeit eines Qualitätsmanagement Systems kann sich positiv auf
das finanzielle Ergebnis des Unternehmens auswirken, beispielsweise:
- intern: Weniger Verschwendung von Materialeinsatz und Zeit, weniger
Prozessstörungen und weniger nichtkonforme Produkte,
-extern: Weniger Produktausfälle, Garantiekosten, Weglaufen von Kunden.
Berichterstattung über Vorfälle mit "schlechter Qualität" kann ein
Mittel zum Einleiten von Verbesserungsmassnahmen sein.
Finanzielle Berichterstattung über die Leistung des Qualitätsmanagement
Systems sowie die mit Produktkonformität verbundenen Tätigkeiten sollte
in Managementbewertungen einfliessen und genutzt werden.
|
| Produktrealisierung |
7 |
Produktrealisierung |
| Planung der Produktrealisierung
Das Unternehmen muss diejenigen
Prozesse planen und entwickeln, die für die Produktrealisierung erforderlich
sind.
Diese Planung muss im Einklang stehen mit den Anforderungen der anderen
Prozesse des Qualitätsmanagement Systems.
Soweit angemessen, muss das Unternehmen bei der Planung folgende Punkte
festlegen:
1)
Qualitätsziele und Produktanforderungen,
2)
Die Notwendigkeit,
-Prozesse einzuführen,
-Ressourcen bereitzustellen und
-Dokumentation zu erstellen,
(Die Notwendigkeit muss also festgelegt werden)
3)
Produktspezifische Validierungs-, Verifizierungs-, Überwachungs- und
Prüftätigkeiten, sowie Produktannahmekriterien,
4)
Aufzeichnungen die belegen, dass Prozesse und Produkte den gestellten
Anforderungen genügen.
Die Planungsergebnisse hinsichtlich vorgenannter Punkte müssen in einer
geeigneten, unternehmenstypischen Form vorliegen.
Anmerkung 1:
Ein Dokument, das die Prozesse des Qualitätsmanagement Systems und die
Ressourcen für ein bestimmtes Produkt, Projekt, Vertrag,…, festlegt, darf
Qualitätsmanagement-Plan genannt werden.
Anmerkung 2:
das Unternehmen darf die in 7.3 (Entwicklung) angeführten Anforderungen auch
bei der Entwicklung von Produktrealisierungsprozessen anwenden.
|
7.1 |
Allgemeine Anleitung |
|
7.1.1 |
Einleitung
Die oberste Unternehmensleitung
sollte den wirksamen Ablauf des gesamten Prozessnetzwerkes
sicherstellen, damit es fähig ist, die interessierten Parteien
zufriedenzustellen.
Hier sind wertschöpfende sowie unterstützende Prozesse gemeint.
Unterstützende Prozesse schaffen indirekt Mehrwert für das Unternehmen,
indem sie die wertschöpfenden Prozesse unterstützen.
Jeder Prozess hat Eingaben, Tätigkeiten und Ergebnisse.
Die Unternehmensleitung sollte sowohl die erforderlichen
Prozessergebnisse als auch die notwendigen Eingaben und Tätigkeiten
festlegen, damit diese Ergebnisse effizient erreicht weren können.
Die Unternehmensleitung sollte erkennen, dass Prozesse wechselseitig
abhängig sein können (->Prozessnetzwerk) und dass Ergebnisse eines
Prozesses Eingaben für andere Prozesse darstellen können.
|
|
7.1.2 |
Weitere zu beachtende Punkte
Wenn die Unternehmensleitung
Prozesse als Abfolge von Tätigkeiten versteht, dann kann sie die
Prozesseingaben leichter festlegen.
Danach können die dafür erforderlichen Massnahmen, Ressourcen und
Tätigkeiten festgelegt werden, damit das gewünschte Ergebnis erreicht
wird.
Ergebnisse aus Prozessverifizierungen und -validierungen sollten
ebenfalls als Eingaben für Prozesse betrachtet werden, mit dem Gedanken
der ständigen Verbesserung.
Ständige Prozessverbesserung führt wiederum zu einem besserem
Qualitätsmanagement System und zu höherer Leistung des Unternehmens.
Die Prozessdokumentation sollte (auch vom Umfang her) derart beschaffen
sein, dass ein wirksamer Prozessablauf gewährleistet ist.
Insbesondere sollte eine prozessbezogene Dokumentation folgende Punkte
unterstützen:
-Erkennen und Kommunizieren wichtiger Prozessmerkmale,
-Schulungen, um die Prozesse (richtig) ausführen zu können,
-gemeinsame Nutzung von Wissen und Erfahrung in Arbeitsgruppen,
-Messung, Analyse, Bewertung und Verbesserung von Prozessen.
Es sollte die Rolle von Mitarbeitern in den Prozessen beurteilt werden,
um folgenden Punkten gerecht zu werden:
-Gesundheit und Sicherheit,
-Vorhandensein notwendiger Fähigkeiten,
-Koordination von Prozessen,
-Eingaben von Mitarbeitern in die Prozesse,
-Förderung von Innovation seitens der Mitarbeiter.
|
|
7.1.3 |
Leiten und Lenken von Prozessen |
|
7.1.3.1 |
Allgemeines
Wenn die Unternehmensleitung Prozesse als Abfolge von Tätigkeiten
versteht, dann kann sie die Prozesseingaben leichter festlegen.
Danach können die dafür erforderlichen Massnahmen, Ressourcen und
Tätigkeiten festgelegt werden, damit das gewünschte Ergebnis erreicht
wird.
Ergebnisse aus Prozessverifizierungen und -validierungen sollten
ebenfalls als Eingaben für Prozesse betrachtet werden, mit dem Gedanken
der ständigen Verbesserung.
Ständige Prozessverbesserung führt wiederum zu einem besserem
Qualitätsmanagement System und zu höherer Leistung des Unternehmens.
Die Prozessdokumentation sollte (auch vom Umfang her) derart beschaffen
sein, dass ein wirksamer Prozessablauf gewährleistet ist.
Insbesondere sollte eine prozessbezogene Dokumentation folgende Punkte
unterstützen:
-Erkennen und Kommunizieren wichtiger Prozessmerkmale,
-Schulungen, um die Prozesse (richtig) ausführen zu können,
-gemeinsame Nutzung von Wissen und Erfahrung in Arbeitsgruppen,
-Messung, Analyse, Bewertung und Verbesserung von Prozessen.
Es sollte die Rolle von Mitarbeitern in den Prozessen beurteilt werden,
um folgenden Punkten gerecht zu werden:
-Gesundheit und Sicherheit,
-Vorhandensein notwendiger Fähigkeiten,
-Koordination von Prozessen,
-Eingaben von Mitarbeitern in die Prozesse,
-Förderung von Innovation seitens der Mitarbeiter.
|
|
7.1.3.2 |
Prozesseingaben, -Ergebnisse und -Bewertungen
Durch den prozessorientierten Ansatz
wird die Festlegung und Aufzeichnung von Prozesseingaben sichergestellt.
Aufgrund dieser Eingaben können Anforderungen an die Verifizierung und
Validierung der Ergebnisse formuliert werden.
Eingaben können unternehmensinterner oder -externer natur sein.
Mehrdeutige oder widersprechende Eingaben können unter Einbeziehung
interner und externer Parteien geklärt werden.
Werden Eingaben ermittelt aus noch nicht vollständig festgelegten
Tätigkeiten, sollten diese Eingaben nachfolgend nocheinmal beurteilt
werden.
Das Unternehmen sollte besondere oder kritische Merkmale (Prozess und
Produkt) ermitteln um einen wirkungsvollen Lenkungsplan in Bezug auf
Prozesstätigkeiten zu entwickeln.
Bei Eingaben sind unter Anderem folgende Punkte zu beachten:
-Fähigkeit von Mitarbeitern,
-Dokumentation,
-Fähigkeit und Überwachung der Ausrüstung,
-Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsumgebung.
Bereits verifizierte Prozesse sollten den Erfordernissen der
interessierten Parteien entsprechen.
Zum Zweck der Verifizierung sollten Ergebnisse dokumentiert und
beurteilt werden anhand zuvor festgelegter Kriterien.
Bei dieser Beurteilung sollten Verbesserungsmassnahmen (Vorbeugung und
Korrektur) ermittelt werden.
Wenn die Produktverifizierung während des Prozesses vorgenommen wird,
dann kann Streuung besser erkannt werden.
Die Unternehmensleitung sollte regelmässig die Prozessleistung bewerten,
damit sichergestellt ist, dass der Prozess dem Arbeitsplan entspricht.
Dabei sollten unter Anderem folgende Punkte beachtet werden:
-Zuverlässigkeit und Wiederholbarkeit des Prozesses,
-Erkennen und Verhindern potentieller Fehler, Verbesserungspotential,
ungelöste Fragen,
-Angemessenheit von Eingaben und Ergebnissen, Übereinstimmung mit den
geplanten Zielen.
|
|
7.1.3.3 |
Produkt- und Prozessvalidierung und - änderungen.
Die Unternehmensleitung sollte sicherstellen, dass mit der Validierung der
Produkte demonstriert wird, dass die Erfordernisse der Kunden und
anderer interessierter Parteien erfüllt werden.
Validierungstätigkeiten können beispielsweise folgende Punkte
beinhalten:
- Erarbeitung von Modellen,
- Simulationen,
- Versuche,
- Bewertungen unter Einbeziehung von Kunden und anderer interessierter
Parteien.
Dabei sind unter Anderem folgende Punkte zu beachten:
- Qualitätspolitik, Qualiätsziele,
- Fähigkeit, oder Qualifizierung der Ausrüstung,
- Betriebsbedingungen für das Produkt,
- Nutzung oder Anwendungsbereich und -Art des Produkts,
- alle Lebenszyklusphasen des Produktes, einschliesslich Entsorgung,
- Umwelteinflüsse des Produktes,
- Folgen des Einsatzes natürlicher Ressourcen (incl. Materialien und
Energie) bei der Produktrealisierung.
Prozessvalidierungen sollten in angemesenen Zeitabständen erfolgen,
damit rechtzeitig auf prozessbeeinflussende Veränderungen reagiert
werden kann.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Validierung solcher Prozesse
geschenkt werden, die eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Herstellung hochwertiger oder sicherheitsrelevanter Produkte,
- Wenn Unzulänglichkeiten treten erst (später) beim Gebrauch zu Tage,
- Prozesswiederholungen sind nicht möglich,
- Produktverifizierung ist nicht möglich.
Das Unternehmen sollte einen Prozess etablieren, der zur Lenkung von
Änderungen dient.
Dieser Prozess sollte sicherstellen, dass die Änderungen dem Unternehmen
nützen und den Erfordernissen und Erwartungen der interessierten
Parteien gerecht wird.
Änderungen sollten gekennzeichnet, aufgezeichnet, gelenkt, bewertet und
beurteilt werden, damit deren Auswirkung auf andere Prozesse und deren
Auswirkung auf die Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
besser verstanden werden kann.
Alle die Produktmerkmale beeinflussen Prozessänderungen sollten
aufgezeichnet und bekannt gemacht werden, damit
- die Produktkonformität erhalten wird,
- Informationen für Korrekturmassnahmen oder Leistungsverbesserungen des
Unternehmens erhalten werden.
Die Befugnis zur Einleitung von Veränderungen sollte (klar) festgelegt
werden, damit stets Alles unter Kontrolle ist.
Produktbezogene Ergebnisse sollten nach jeder Änderung validiert werden
um sicherzustellen, dass auch die gewünschte Wirkung erreicht wurde.
Um die Verhinderung von Ausfällen zu planen, können auch
Simulationsverfahren eingesetzt werden.
Eine Risikobewertung sollte stattfinden, um das Potential einzuschätzen
für:
- Auswirkungen von möglichen Ausfällen,
- Fehler in Prozessen.
Die Ergebnisse daraus sollten verwendet werden, um Vorbeugungsmassnahmen
umzusetzen, damit erkannte Risiken minimiert werden.
Hilfsmittel für Risikobewertungen sind:
- FMEA (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss Analyse)
- Fehlerbaum,
- Beziehungsdiagramme,
- Simulationsverfahren,
- Zuverlässigkeitsberechnung.
|
| Kundenbezogene Prozesse |
7.2 |
Prozesse bezüglich interessierter Parteien
Die Unternehmensleitung sollte
sicherstellen, dass das Unternehmen
mit seinen Kunden und anderen interessierten Parteien wirksame
Kommunikationsprozesse festlegt und pflegt.
Diese Prozesse sollten von beiden Seiten annehmbar sein.
Diese Prozesse sind wichtig, damit im Unternehmen ein angemessenes
Verständnis für die Erfordernisse und Erwartungen der interesierten
Parteien sichergestellt ist und diese in Anforderungen an das
Unternehmen transformiert werden können.
Interessierte Parteien sollten aktiv in diese Prozesse mit einbezogen
werden.
Beispiele in diesem Sinne:
-Anforderungen von Kunden und interesierten Parteien,
-Marktforschung, Abnehmerdaten, Wettbewerbsanalyse, Benchmarking,
-Vertragsanforderungen,
-behördliche und gesetzliche Anforderungen.
Vor Einleitung von Massnahmen zur Erfüllung sollte das Unternehmen
volles Verständnis für die Anforderungen der interessierten Parteien,
insbesondere der Kunden besitzen.
Dieses Verständnis mit all seinen Folgen sollte für alle Beteiligten
annehmbar sein.
|
| Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt
Das Unternehmen muss folgende Punkte
ermitteln:
1.)
Vom Kunden festgelegte Anforderungen. Hiermit sind auch Anforderungen
bezüglich Lieferung und Anforderungen nach der Lieferung gemeint,
2.)
Vom Kunden nicht explizit geäusserte Anforderungen, sofern sie für den
Produktgebrauch nach gegenwärtigem Wissensstand notwendig sind,
3.)
Gesetzliche und behördliche Anforderungen, die für das Produkt gelten,
4.)
Alle weiteren vom Unternehmen selbst festgelegten Anforderungen.
|
7.2.1 |
|
| Bewertung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt
Das Unternehmen muss die
Produktanforderungen vor dem Eingang einer Lieferverpflichtung gegenüber
dem Kunden bewerten.
Unter Lieferverpflichtung sind beispielsweise zu verstehen:
Angebotsabgabe, Vertragsannahme oder Vertragsänderung, Auftragsannahme
oder Auftragsänderung.
Diese Bewertung muss Folgendes sicherstellen:
a) Die Produktanforderungen müssen festgelegt sein,
b) Unterschiede zwischen gegenwärtigen und vergangenen Versionen der
Anforderungen müssen beseitigt sein,
c) Das Unternehmen kann die Anforderungen auch tatsächlich erfüllen.
Die Ergebnisse der Bewertung, einschliesslich der daraus folgenden
Massnahmen, müssen aufgezeichnet werden.
Legt der Kunde keine dokumentierten Anforderungen vor, dann muss das
Unternehmen diese vor der Annahme dem Kunden bestätigen.
Bei Änderung von Anforderungen muss die dazugehörige Dokumentation
geändert werden.
Den Mitarbeitern müssen die Änderungen der Anforderungen bewusst gemacht
werden.
Anmerkung:
Die Bewertung kann sich auch auf Katalog- und Werbematerial stützen,
sofern eine formale Bewertung einzelner Aufträge nicht praktikabel ist.
|
7.2.2 |
|
| Kommunikation mit dem Kunden
Das Unternehmen muss eine wirksame
Kommunikation mit den Kunden zu folgenden Punkten festlegen und pflegen:
a) Produktinformation,
b) Anfragen, Verträge, Änderungen, Auftragsberbeitung,
c) Kundenrückmeldungen (incl. Beschwerden)
|
7.2.3 |
|
| Entwicklung |
7.3 |
Entwicklung |
| Entwicklungsplanung
Das Unternehmen muss die
Produktentwicklung planen und lenken.
Dabei müssen vom Unternehmen folgende Dinge festgelegt werden:
1.)
Entwicklungsphasen,
2.)
Für alle Phasen angemessene Bewertungen, Verifizierungen, Validierungen,
3.)
Verantwortungen und Befugnisse für die Entwicklung.
Die Schnittstellen zwischen den an der Entwicklung beteiligten Gruppen
müssen vom Unternehmen gelenkt werden, um:
-eine klare Zuordnung von Verantwortungen
sicherzustellen,
-eine wirksame Kommunikation zwischen den beteiligten Gruppen
sicherzustellen.
Planungsergebnisse müssen mit Fortschreiten der Entwicklung aktualisiert
werden, soweit dies angemessen ist.
|
7.3.1 |
Allgemeine Anleitung
Die oberste Unternehmensleitung
sollte sicherstellen, dass das Unternehmen:
1.)
die von ihm festgelegten Entwicklungsprozesse "lebt" um auf die
Erfordernisse und Erwartungen der Kunden und anderen interessierten
Parteien reagieren zu können,
2.)
bei der Produktentwicklung über seine grundlegende Funktion hinaus auch
andere Faktoren in Betracht zieht, wie zB:
Lebenszyklus, Sicherheit, Gesundheit, Nutz- und Prüfbarkeit,
Benutzerfreundlichkeit, Ergonomie, Zuverlässigkeit, Dauerhaftigkeit,
Umwelt, Entsorgung und ander erkannte Risiken.
Diese Faktoren tragen nämlich ebenfalls zur Erfüllung der erwarteten
Produkt- und Prozessleistung bei.
Ferner ist die Unterenehmensleitung auch dafür verantwortlich, dass zur
Erkennung und Minimierung potentieller Risiken für die Nutzer (der
Produkte und Prozesse) Schritte unternommen werden.
Ausserdem sollten Risikoabschätzungen durchgeführt werden, um
- das Potential für Ausfälle zu erkennen,
- die Auswirkungen der Ausfälle zu erkennen.
Ergebnisse der Risikoabschätzungen sollten für Vorbeugemassnahmen
verwendet werden, damit erkannte Risiken minimiert werden können.
Geeignete Werkzeuge für Risikoabschätzungen im Entwicklungsbereich sind
beispielsweise:
FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einfluss Analyse), Fehlerbaum,
Zuverlässigkeitsberechnung,
Beziehungsdiagramme, Rangbildung, Simulationsverfahren.
|
| Entwicklungseingaben
Es müssen Eingaben bezüglich der
Produktanforderungen ermittelt und aufgezeichnet werden. Die Eingaben
müssen folgende Punkte enthalten:
a) Funktions- und Leistungsanforderungen,
b) gesetzliche und behördliche Anforderungen, die auf das Produkt
zutreffen,
c) Abgeleitete Information aus früheren, ähnlichen Entwicklungen, falls
zutreffend,
d) Eventuell weitere Anforderungen, die für das Produkt von wesentlicher
Natur sind.
Diese Eingaben müssen in sich widerspruchsfrei und vollständig sein und
auf Angemessenheit bewertet werden.
|
7.3.2 |
Eingaben und Ergebnisse der Entwicklung
Das Unternehmen sollte diejenigen
Prozesseingaben ermitteln, die sich auf die Produktentwicklung
auswirken.
Die Ermittlung dieser Eingaben ist Grundlage für wirksame Prozesse und
erleichtert die Erfülllung der Erfordernisse und Erwartungen der kunden
und interessierten Parteien.
Die Natur dieser zuvor genannten externen Erfordernisse und Erwartungen,
vereint mit der Natur der (unternehmens-) internen Erfordernissen und
Erwartungen, sollten für die Umsetztung in Eingabeanforderungen für
Entwicklungsprozesse geeignet sein.
Beispiele für Eingaben externer Natur:
-Erfordernisse und Erwartungen der Kunden, des Marktes und anderer
interessierter Parteien,
-Beiträge von Lieferanten,
-Eingaben von (gegenwärtigen und zukünftigen) Anwendern des Produktes
zur Erreichung robuster Entwicklungsergebnisse,
-(Änderungen) behördlicher und gesetzlicher Anforderungen, Normen
Branchenregeln.
Beispiele für Eingaben interner Natur:
-Politiken und Ziele,
-Erfordernisse und Erwartungen von Mitarbeitern, insbesondere von denen,
die Prozessergebnisse erhalten (und diese für ihre Prozesse als Eingaben
verwenden),
-technologische Entwicklungen,
-Anforderungen an die Fähigkeit der Entwickler,
-Rückmeldungen aus Erfahrungen,
-Ergebnisse aus anderen Prozessen,
-Daten und Aufzeichnungen zu bereits (auf dem Markt) vorhandenen
Produkten und Prozessen.
Weiterhin gibt es Eingaben, die an
diejenige Produkt- oder Prozessmerkmale adressiert sind, die allgemein
die Betriebssicherheit, das ordnungsgemässe Funktionieren und die
Instandhaltung des Produktes grundlegend beeinflussen.
Solche Eingaben beziehen sich beispielsweise auf:
-Betrieb, Installation, Anwendung,
-Lagerung, Handhabung, Lieferung,
-Umwelt, physikalische Parameter, Entsorgungsanforderungen.
Besonders betonte Erfordernisse seitens der Kunden und deren Folgekunden
(z.B. Endanwender) sollten derart formuliert werden, dass das Produkt
diesbezüglich wirksam validiert werden kann.
Entwicklungsergebnisse sollten derartige Information beinhalten, mit
denen die geplanten Anforderungen verifiziert oder validiert werden
können.
Beispiele für Entwicklungsergebnisse:
-Daten, mit denen die Eingaben in die
Prozesse mit den Ergebnissen aus den Prozessen verglichen werden können,
-Produktspezifikationen, Annahmekriterien, Prozess-, Prüf- und
Materialspezifikationen,
-Schulungsanforderungen, Verbraucherinformation,
-Beschaffungsanforderungen,
-Berichte über Qualifikationsprüfungen.
Entwicklungsergebnisse sollten in Anlehnung an die Entwicklungseingaben
bewertet werden, damit objektiv nachgewiesen werden kann, dass die
gestellten Anforderungen wirksam erfüllt werden.
|
| Entwicklungsergebnisse
Entwicklungsergebnisse müssen so
bereitgestellt werden, damit eine Verifizierung gegenüber den
Entwicklungseingaben möglich ist.
Entwicklungsergebnisse müssen vor der Freigabe genehmigt werden, und
folgenden Kriterien gerecht werden:
1.)
Die Entwicklungsvorgaben müssen erfüllt sein,
2.)
Bereitstellung angemessener Information über Beschaffung und Produktion,
3.)
Beinhaltung von Annahmekriterien für das Produkt; zumindest jedoch
Verweise darauf,
4.)
Festlegung derjenigen Produktmerkmale, die für den sicheren Gebrauch des
Produktes entscheidend sind.
|
7.3.3 |
Entwicklungsbewertung
Die oberste Unternehmensleitung sollte
sicherstellen, dass das Erreichen von Entwicklungszielen bewertet wird.
Dazu sollte die Unternehmensleitung geeignete Mitarbeiter beauftragen.
Bewertungen können nach Ende des Entwicklungsprozesses oder auch bereits
vorher an ausgewählten Stellen des Entwicklungsprozesses durchgeführt
werden.
Beispiele für Bewertungsgegenstände in diesem Sinne:
- Waren die Eingaben angemessen zur Durchführung der Entwicklung?
- Fortschritt des geplanten Entwicklungsprozesses, Erreichung der
Verifizierungs- und Validierungsziele,
- Beurteilung möglicher Gefahren bei Verwendung der Produkte, Beurteilung
von möglichen Produktausfällen,
- Lebenszyklusdaten bezüglich der Leistung der Produkte,
- Wie sind Änderungen während des Entwicklungsprozesses gelenkt worden, was
waren jeweils die Folgen daraus?
- Erkennen und Korrigieren von Problemen,
- mögliche Umweltfolgen des Produktes
- Möglichkeiten, den Entwicklungsprozess zu verbessern.
Das Unternehmen sollte in geeigneten Phasen die Entwicklungsergebnisse
bewerten, damit die Erfordernisse und Erwartungen von Kunden und
Mitarbeitern des Unternehmens, an die die Ergebnisse des
Entwicklungsprozesses gehen, erfüllt werden.
Zuvor Gesagtes sollte entsprechend hinsichtlich der Erfordernisse und
Erwartungen anderer interessierter Parteien gelten.
Beispiele für Bewertungstätigkeiten bei Entwicklungsergebnissen:
-Vergleich der Eingabeanforderungen mit den Prozessergebnissen,
-vergleichende Methoden, zB: alternative Entwicklungsberechnungen,
-Beurteilung anhand ähnlicher Produkte und Lehren aus früheren Erfahrungen,
-Bei spezifischen Entwicklungseingaben: Tests, Simulationen, Versuche.
Die Bewertung (oder noch besser "Validierung") von Ergebnissen aus dem
Entwicklungsprozess ist deshalb wichtig, damit alle interessierten Parteien
(insbesondere Nutzer, Lieferanten und Mitarbeiter des Unternehmens) sie
erfolgreich annehmen und verwenden können.
Idealerweise nehmen die eigentlichen Nutzer und andere interessierten
Parteien an der Validierung der Ergebnisse teil.
Besonders wertvoll ist es, wenn die Validierung unter Teilnahme der
eigentlichen Nutzer am Ende des, insbesondere aber während des
Entwicklungsprozesses, noch vor der Einführung, Anwendung, Implementierung
von Produkten, Software, Dienstleistungen durchgeführt wird.
Zur Schaffung von Vertrauen in das werdende Produkt kann es auch notwendig
sein, Teilergebnisse zu validieren.
Durch die Verifizierungs- und Validierungstätigkeiten sollten ausserdem
genügend Daten generiert werden, um die Entwicklungsmethoden und
-Entscheidungen zu bewerten.
Bewertungen der Entwicklungsmethoden sollten folgende Aspekte beinhalten:
-Prozess- und Produktverbesserung,
-Verwendbarkeit der Ergebnisse,
-Sind die Prozess- und Bewertungsaufzeichnungen angemessen?
-Tätigkeiten zur Fehleruntersuchung,
-zukünftiger Bedarf im Zusammenhang des Entwicklungsprozesses.
|
| Entwicklungsbewertung
Entwicklungsbewertungen müssen
in geeigneten Phasen systemmatisch nach festgelegten Regelungen
durchgeführt werden, damit:
1.)
beurteilt werden kann, wie fähig die Entwicklungsergebnisse sind, die
gestellten Anforderungen zu erfüllen,
2.)
jegliche Probleme erkannt werden können und notwendige Massnahmen
vorgeschlagen werden können.
An der Bewertung müssen Vertreter derjenigen Funktionsbereiche
teilnehmen, die von den bewerteten Entwicklungsphasen betroffen sind.
Bewertungsergebnisse und daraus möglicherweise resultierende Massnahmen
müssen aufgezeichnet werden.
|
7.3.4 |
|
| Entwicklungsverifizierung
Entwicklungsverifizierungen müssen
nach festgelegten Regeln durchgeführt werden damit sichergestellt ist,
dass die Entwicklungsergebnisse die Entwicklungsvorgaben erfüllen.
Verifizierungsergebnisse und daraus eventuell resultierende Massnahmen
müssen aufgezeichnet werden.
|
7.3.5 |
|
| Entwicklungsvalidierung
Entwicklungsvalidierungen müssen
nach festgelegten Regeln durchgeführt werden um sicherzustellen, dass
das Produkt die Anforderungen während des vorgesehenen Gebrauches
erfüllen kann.
Validierungen müssen- soweit möglich - vor Auslieferung/Einführung des
Produktes abgeschlossen sein.
Validierungsergebnisse und daraus eventuell resultierende Massnahmen
müssen aufgezeichnet werden.
|
7.3.6 |
|
| Lenkung von Entwicklungsänderungen
Entwicklungsänderungen müssen
gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Entwicklungsänderungen müssen bewertet, verifiziert, validiert und vor
der Einführung genehmigt werden, -soweit dies angemessen ist.
Bewertungen von Entwicklungsänderungen müssen unter Anderem beinhalten:
-Auswirkungen der Änderungen auf die Produktbestandteile
-Auswirkungen der Änderungen auf bereits ausgelieferte / eingesetzte
Produkte.
Bewertungsergebnisse der Ändeungen und eventuell daraus resultierende
Massnahmen müssen aufgezeichnet werden.
|
7.3.7 |
|
| Beschaffung |
7.4 |
Beschaffung |
| Beschaffungsprozess
Das Unternehmen muss sicherstellen,
dass die beschafften Produkte diejenigen Anforderungen erfüllen, die
hinsichtlich Beschaffung festgelegt worden sind.
Art und Umfang der Überwachung der beschafften Produkte oder der
betreffenden Lieferanten müssen abhängen vom Einfluss auf
- die nachfolgende Produktrealisierung,
- das Endprodukt.
Die Lieferanten müssen vom Unternehmen beurteilt und ausgewertet werden
nach dem Kriterium
"Wie gut kann der Lieferant entsprechend den Anforderungen des
Unternehmens liefern".
Das Unternehmen muss Kriterien für die Auswahl und
(Neu-)Beurteilung von Lieferanten aufstellen.
Beurteilungsergebnisse und daraus eventuell resultierende Massnahmen
müssen aufgezeichnet werden.
|
7.4.1 |
Beschaffungsprozess
Die beschafften Produkte sollten die
Erfordernisse und Erwartungen des Unternehmens sowie der interessierten
Parteien erfüllen.
Dazu sollte die oberste Unternehmensleitung die Festlegung und das
"Gelebt werden" wirksamer Beschaffungsprozesse sicherstellen.
Elektronische Verbindung zu Lieferanten sollte im Hinblick auf bessere
Kommunikation der Anforderungen genutzt werden.
Die Unternehmensleitung sollte aus Effizienzgründen dafür sorgen, dass
bei den Beschaffungsprozessen folgende Tätigkeiten erwogen werden /
folgende Aspekte berücksichtigt werden:
a)
Rechtzeitige, wirksame Ermittlung des Bedarfs und der Spezifikation
beschaffter Produkte,
b)
Kostenbeurteilung der beschafften Produkte, auch hinsichtlich Preis,
Lieferung und Produktleistung,
c)
Erfordernisse und Kriterien des Unternehmens im Zusammenhang mit der
Verifizierung der beschafften Produkte,
d)
Einmaligkeit von Lieferantenprozessen,
e)
Verwaltung von Lieferanten- und Partnerverträgen,
f)
Verfahren bei fehlerhaften beschafften Produkten, insbesondere im
Garantiefall, Lenkung von nicht spezifikationsgerechten beschafften
Produkten,
g)
Logistische Anforderungen, Ablaufschema bei der Anlieferung,
Installation, Anwendung der beschafften Produkte,
h)
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit beschaffter Produkte,
i)
Produkterhaltung,
j)
Dokumentation und Aufzeichnungen,
k)
Zugang zum Betriebsgelände des Lieferanten,
l)
Lieferantenentwicklung,
m)
Erkennen und Minimieren von Risiken, die mit dem beschafften Produkt in
Zusammenhang stehen.
Damit es vom Fachwissen des Lieferanten profitieren kann, sollte das
Unternehmen mit ihm zusammen die Spezifikationen erarbeiten.
Das Unternehmen kann Lieferanten auch in den Beschaffungsprozess mit
einbeziehen, um die Wirksamkeit des Beschaffungsprozesses zu erhöhen.
Diese Einbeziehung könnte dem Unternehmen auch bei der Lenkung und
Verfügbarkeit der Bestände helfen.
Das Unternehmen sollte den Bedarf festlegen an:
- Aufzeichnungen und
- Verifizierungen
beschaffter Produkte, um seine eigene Einhaltung der Spezifikation
darzulegen.
|
| Beschaffungsangaben
Das zu beschaffende Produkt muss in
den Beschaffungsangaben beschrieben sein.
Beschaffungsangaben müssen - soweit angemessen- Anforderungen beinhalten
hinsichtlich:
- Genehmigung von Produkten, Verfahren, Prozessen und Ausrüstung,
- Qualifikation des Personals,
- Qualitätsmanagementsystem.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Beschaffungsanforderungen
angemessen sind, bevor es diese dem Lieferanten mitteilt.
|
7.4.2 |
Prozess zur Überwachung der Lieferanten
Das Unternehmen sollte wirksame
Prozesse einführen, um die Wirksamkeit des gesamten
Beschaffungsprozesses sicherzustellen.
Hierfür sollte das Unternehmen
- potentielle Quellen zu beschaffender Materialien ermitteln,
- die Fähigkeit der Lieferanten hinsichtlich Lieferung der geforderten
Produkte beurteilen, und
- bereits vorhandene Lieferanten entwickeln.
Beispiele für Eingaben in den Lieferantenlenkungsprozess sind:
a)
Beurteilung relevanter Erfahrungen,
b)
Position der Lieferanten im Vergleich zu Wettbewerbern,
c)
Bewertung von Preis, Qualität, Lieferleistung und Eingehen auf Probleme,
d)
Lieferantenaudits; generelle Beurteilung des Lieferanten, geforderte
Produkte liefern zu können,
e)
Prüfen von Referenzen des Lieferanten, Hinzuziehen verfübarer Daten zur
Kundenzufriedenheit,
f)
finanzielle Bewertung der Lieferanten, ob sie während der gesamten
vorgesehenen Cooperationszeit auch lebensfähig sind,
g)
Eingehen des Lieferanten auf Anfragen und Angebote,
h)
Fähigkeit des Lieferanten hinsichtlich Produktlieferung,
Dienstleistungserbringung, Installation, Unterstützung; bisheriger
Verlauf der Lieferantenleistung im Vergleich zu den Anforderungen,
i)
-Bewusstsein des Lieferanten gegenüber gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen,
j)
Logistische Fähigkeiten des Lieferanten, (auch Standorte, Ressourcen),
k)
Rolle des Lieferanten in der Gesellschaft, wie denkt die Gesellschaft
über ihn?
Für den Fall, dass ein Lieferant versagt, sollte die Unternehmensleitung
Massnahmen erwägen zur
- Aufrechterhaltung der Leistung des Unternehmens,
- Befriedigung der Interessen interessierter Parteien.
|
| Verifizierung von beschafften Produkten
Beschaffte Produkte müssen die
festgelegten Anforderungen erfüllen.
Um dies sicherzustellen, muss das Unternehmen Prüfungen oder andere
Tätigkeiten definieren.
Möchte das Unternehmen (oder sein Kunde) Verifizierungstätigkeiten beim
Lieferanten durchführen, dann muss das Unternehmen die dafür
beabsichtigten Massnahmen einschliesslich Freigabeverfahren in den
Beschaffungsangaben festlegen.
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7.4.3 |
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| Produktion und Dienstleistungserbringung |
7.5 |
Produktion und Dienstleistungserbringung |
| Lenkung der Produktion und der Dienstleistungserbringung
Das Unternehmen muss Produktion und
Dienstleistungserbringung unterbeherrschten Bedingungen planen und
durchführen.
Indikatoren für beherrschte Bedingungen sind beispielsweise:
a)
Verfügbarkeit von Beschreibungen über Produktmerkmale,
b)
Verfügbarkeit von Arbeitsanweisungen, sofern nötig,
c)
Einsatz geeigneter Ausrüstung,
d)
Verfügbarkeit und Einsatz von Messmitteln und Überwachungsmitteln,
e)
Verwirklicht-Sein von Messungen und Überwachungen,
f)
Verwirklicht-Sein von Freigabetätigkeiten, Liefertätigkeiten und
Tätigkeiten danach.
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7.5.1 |
Durchführung und Realisierung
Die oberste Unternehmensleitung
sollte über die Lenkung der Realisierungsprozesse hinausgehen, um
abgesehen von der Erfüllung von Anforderungen auch den anderen
interessierten Parteien Nutzen zu bringen.
Dies kann durch Verbesserung der Wirksamkeit der Realisierungsprozeese
sowie der unterstützenden Prozesse erreicht werden, beispielsweise:
-Abfallreduzierung,
-Personalschulung,
-Kommunikation und Informationsaufzeichnung,
-Lieferantenentwicklung,
-Verbesserung der Infrastruktur,
-Vermeidung von Problemen,
-Verarbeitungsmethoden, Prozessausbeute, Überwachungsmethoden.
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| Validierung der Prozesse zur Produktion und Dienstleistungserbringung
Diejenigen Produktionsprozesse und
Prozesse der Dienstleistungserbringung, deren Ergebnisse nicht durch
anschliessende Überwachung oder Messung verifiziert werden können, muss
das Unternehmen validieren.
Das gilt ebenso für Prozesse, deren Fehler sich erst nach der
Inbetriebnahme oder Dienstleistungserbringung zeigen.
Die Validierung muss zeigen, dass diese Prozesse "fähig" sind, die
geplanten Ergebnisse zu erreichen.
Für solche Prozesse muss das Unternehmen Regelungen festlegen, die
folgende Aspekte abdecken:
a)
Es müssen feste Kriterien vorliegen, anhand derer die Prozesse bewertet
und genehmigt werden und notfalls erneut zu validieren sind,
b)
Ausrüstungen und Qualifikation der Mitarbeiter müssen genehmigt sein,
c)
Anwendung spezifischer Methoden und Verfahren,
d)
Anforderungen an Aufzeichnungen,
e)
Kriterien für erneute Validierung.
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7.5.2 |
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Unternehmen können einen Prozess zur
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit einführen, der über die
Anforderungen der Norm ISO 9001-2000 hinausgeht.
Damit können Daten erfasst werden, die für Verbesserungen genutzt werden
können.
Kennzeichnung- und Rückverfolgbarkeitsbedarf kann sich aus folgenden
Gesichtspunkten ergeben:
-Produkt- und Bauteilestatus,
-Stand und Fähigkeit von Prozessen,
-Kennzahlenermittlung zur Leistung und deren Vermarktung,
-Erfüllung von vertraglichen Forderungen, zB: Rückrufbarkeit vom Markt,
-gesetzliche und behördliche Anforderungen,
-gefährliche Einsatzstoffe,
-Risikominderung.
Kennzeichnung- und Rückverfolgbarkeitsbedarf kann sich auch rein aus der
beabsichtigten Verwendung ergeben.
|
| Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Soweit angemessen, muss das
Unternehmen das Produkt während der gesamten Realisierung mit geeigneten
Mitteln kennzeichnen.
Der Produktstatus muss gemäss den Überwachungs- und Messanforderungen
gekennzeichnet sein.
Ist Rückverfolgbarkeit gefordert, dann muss die eindeutige Kennzeichnung
gelenkt und aufgezeichnet werden.
Anmerkung:
Konfigurationsmanagement kann ein Mittel zur Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit sein.
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7.5.3 |
Eigentum des Kunden
Befinden sich Kundeneigentum oder
andere Vermögenswerte von Kunden oder interessierten Parteien in der
Verfügungsgewalt des Unternehmens, so sind diese vom Unternehmen zu
schützen.
Dazu sollte das Unternehmen Verantwortlichkeiten festlegen.
Beispiele für Eigentum in diesem Sinne sind:
- Komponenten und Inhaltsstoffe, die in das Produkt eingebaut /
eingebunden werden,
- Dienstleistungen, die im Auftrag des Kunden an einer dritten Partei
ausgeführt werden,
-Beigestellte Produkte wie z.B. Verpackungen, Transportbehälter,
-zur Einbindung in das Produkt gelieferte Komponenten,
-geistiges Kundeneigentum wie zB. Zeichnungen, Spezifikationen,
Informationen.
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| Eigentum des Kunden
Das Unternehmen muss sorgsam mit Kundeneigentum umgehen, solange es sich im Lenkungsbereich des Unternehmens befindet.
Kundeneigentum, welches zum Gebrauch oder Einbau durch das Unternehmen bestimmt ist, muss gekennzeichnet, verifiziert und geschützt werden.
Wenn Kundeneigentum verloren geht, beschädigt wird, oder für unbrauchbar befunden wird, muss dies dem Kunden mitgeteilt und aufgezeichnet werden.
Anmerkung: Kundeneigentum kann auch geistiger Art sein.
|
7.5.4 |
Produkterhaltung
Die Unternehmensleitung sollte Prozesse verwirklichen, die die Handhabung,
Verpackung, Lagerung und den Versand von Produkten festlegen.
Damit sollen Schäden und Missbrauch iwährend der unternehmensinternen
Prozesse vermieden werden.
Beim Festlegen und Durchführen des Schutzes beschaffter Materialien
sollte die Unternehmensleitung seine Lieferanten und Partner mit
einbeziehen.
Je nach Art des Produktes muss die Leitung spezielle Anforderungen
berüchsichtigen.
Spezielle Anforderungen können sich zB. Ergeben bei:
-Software,
-elektronischen Medien,
-gefährlichen Materialien,
-einmaligen oder unersetzbaren Materialien,
-Produkte, die spezielles Personal mit speziellen Kenntnissen erfordern.
Die Unternehmensleitung sollte Ressourcen festlegen, die für die
Instandhaltung des Produktes während des gesamten Lebenszyklusses
notwendig sind. Dadurch werden Schäden und Missbrauch minimiert.
Das Unternehmen sollte den betroffenen interessierten Parteien die
benötigten Ressourcen mitteilen, die gebraucht werden, um den
beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes während des gesamten
Lebenszyklusses zu gewährleisten.
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| Produkterhaltung
Das Unternehmen muss die
Produktkonformität erhalten:
-während der internen Verarbeitung,
-bis zur Auslieferung an den Bestimmungsort.
Diese Erhaltung beinhaltet Kennzeichnung, Handhabung, Lagerung und
Schutz.
Die Erhaltung in diesem Sinne gilt gleichermassen für Bestandteile des
Produktes.
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7.5.5 |
|
| Lenkung und Überwachung von Messmitteln
Das Unternehmen muss Überwachungen,
Messungen und die zugehörigen Überwachungs- und Messmittel ermitteln um die
Produktkonformität mit den festgelegten Spezifikationen zu gewährleisten.
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass Messungen und Überwachungen
-durchgeführt werden können und
-in der Weise durchgeführt werden, die mit den Anforderungen an die Messung
und Überwachung vereinbar ist.
Zur Sicherstellung gültiger Ergebnisse müssen die Messmitel:
1.)
in festgelegten Abständen oder vor Gebrauch kalibriert oder verifiziert
werden durch Rückführung auf (inter)nationale Normale.
Gibt es solche Normale nicht, dann muss die Grundlage für die Kalibrierung
aufgezeichnet werden,
2.)
(nach-)justiert werden, sofern erforderlich,
3.)
den Kalibrierstatus für den Benutzer sichtbar aufzeigen,
4.)
gegen Verstellen und Verschlechterung während der Benutzung gesichert
werden.
Ferner muss das Unternehmen die Gültigkeit früherer Messergebnisse bewerten
und aufzeichnen, wenn irgendwann einmal festgestellt werden sollte, dass die
eingesetzten Messmittel die Anforderungen nicht erfüllen
(die Messungen der letzten z.B. 3 Wochen angezweifelt werden müssen).
Aufzeichnungen über Kalibrierungs- und ggf. Verifizierungsergebnisse müssen
geführt werden.
Wird Software zur Überwachung und Messung eingesetzt, dann muss die Eignung
dieser Software vor dem ersten Einsatz, und wenn erforderlich, noch
zusätzlich später bestätigt werden.
Siehe auch ISO 10012-1 und ISO 10012-1-2.
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7.6 |
Lenkung und Überwachung von Messmitteln
Die Unternehmensleitung sollte
Prüfprozesse, Methoden und Gerätschaften verwirklichen, damit Produkte
und Prozesse verifiziert und validiert werden können.
Zu Prüfprozessen in diesem Sinne zählen jegliche Mess- und
Überwachungstätigkeiten, zum Beispiel auch Umfragen und Simulationen.
Damit wird Kundenzufriedenheit und die Zufriedenheit anderer
interessierter Parteien erhöht.
Damit bezüglich der gewonnenen Daten Vertrauen geschaffen wird, sollten
die Mess- und Überwachungsprozesse die Bestätigung einschliessen, dass
die verwendeten Mittel geeignet sind und entsprechend instand gehalten
werden (zB. Rückführung auf Normale), bzw. dass diese Prozesse den
Zustand der Mess- und Überwachungsmittel überhaupt zweifelsfrei
feststellen können.
Das Unternehmen sollte den Lenkungsbedarf an Mess- und
Überwachungsmitteln insofern minimieren, dass es potentielle Fehler
beseitigt, die Prozesse also "narrensicher" macht.
Damit wird Mehrwert für interessierte Parteien geschaffen.
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| Messung, Analyse und Verbesserung |
8 |
Messung, Analyse und Verbesserung |
| Allgemeines
Das Unternehmen muss derartige
Überwachungs-, Mess-, Analyse-, und Verbesserungsprozesse planen und
verwirklichen, damit es folgenden Aspekten Rechnung tragen kann:
a) Die Produktkonformität darlegen,
b) die Konformität des Qualitätsmanagement Systems sicherstellen,
c) die Wirksamkeit desQualitätsmanagement Systems ständig verbessern.
Es müssen geeignete (auch statistische) Methoden und das Ausmass deren
Anwendung festgelegt werden.
|
8.1 |
Allgemeine Anleitung |
|
8.1.1 |
Einleitung
Bei Entscheidungsfindungen, die auf Fakten basieren, ist Messen von
grundlegender Bedeutung.
Die oberste Unternehmensleitung sollte wirksame Messungen, Datenerfassung
und Datenvalidierung sicherstellen, um die Unternehmensleistung und die
Zufriedenheit interessierter Parteien sicherzustellen.
Auch sollten Zweck und die Gültigkeit von Messungen an sich bewertet werden,
sowie die wirksame Datennutzung zur Schaffung von Mehrwert erwogen werden.
Beispiele zur Messung der Prozessleistung:
-Messen und Beurteilen von Produkten,
-Fäkigkeit von Prozessen,
-Erreichen von Projektzielen,
-Zufriedenheit von Kunden und interessierter Parteien.
Das Unternehmen sollte die Massnahmen zur Leistungsverbesserung permanent
überwachen und deren Umsetzung aufzeichnen, weil daraus Daten für künftige
Verbesserungen gewonnen werden können.
Ergebnisse der Analyse von Verbesserungstätigkeiten sollten als Eingaben in
Managementbewertungen verwendet werden, damit sie Information über
Leistungsverbesserung des Unternehmens liefern.
|
|
8.1.2 |
Weitere zu beachtende Punkte
Im Rahmen von Messung, Analyse und
Verbesserung ist u.a. Folgendes zu überlegen:
a)
Messdaten sollten zum Nutzen des Unternehmens in Information und Wissen
umgewandelt werden,
b)
Messungen, Analysen und Verbesserungen von Produkten und Prozesen
sollten vom Unternehmen dazu verwendet werden, richtige Prioritäten zu
setzen,
c)
Alle angewandten Messmethoden sollten regelmässig bewertet und die
Genauigkeit und Vollständigkeit der daraus gewonnenen Daten verifiziert
werden.
d)
Benchmarking sollte für einzelne Prozesse eingesetzt werden,
e)
Zur Beurteilung der Unternehmensleistung sollte Messung von
Kundenzufriedenheit als unverzichtbar betrachtet werden,
f)
Messungen, Gewinnung von Daten und das Bekanntmachuen von daraus
resultierender Information sind Grundlage für Leistungsverbesserung und
das Einbeziehen interessierter Parteien.
Der Zweck solcher Information sollte klar festgelegt und diese aktuell
sein,
g)
Für das Bekanntmachen solcher Information sollten angemessene
Hilfsmittel eingesetzt werden,
h)
Wirksamkeit der Kommunikation mit interessierten Parteien sollte
gemessen werden hinsichtlich:
-Wurde die Information rechtzeitig übermittelt?
-Wurde die Information eindeutig verstanden?
I)
Selbst wenn Leistungskriterien erfüllt sind, kann es sinnvoll sein
Leistungsdaten zu überwachen und analysieren, um den Carakter von
Merkmalen besser zu verstehen,
j)
Statistische Verfahren können für das Verständnis von Schwankungen von
Nutzen sein. Die Lenkung von Schwankungen verbessert die
Unternehmensleistung.
K)
Die Leistung des Unternehmens sollte regelmässig Selbstbewertungen
unterzogen werden um Möglichkeiten der Leistungsverbesserung festzulegen
und den Reifegrad des Qualitätsmannagement Systems zu bewerten.
Für mögliche Fragen zur Selbstbewertung siehe Anhang A.
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| Überwachung und Messung |
8.2 |
Messung und Überwachung |
| Kundenzufriedenheit
In wieweit das Unternehmen die
Kundenanforderungen erfüllt, ist eines der Masse für die Leistung des
Qualitätsmanagement Systems.
Das Unternehmen muss Informationen über diesbezügliche Wahrnehmungen der
Kunden überwachen.
Methoden zu Gewinnung und Gebrauch dieser Information müssen festgelegt
sein.
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8.2.1 |
Messung und Überwachung der Systemleistung |
|
8.2.1.1 |
Allgemeines
Die oberste Unternehmensleitung
sollte sicherstellen, dass zum Erkennen von Verbesserungsbereichen für
die Leistung des Qualitätsmanagement Systems wirksame Methoden angewandt
werden.
Beispiele für solche Methoden:
-Umfragen zur Zufriedenheit von Kunden und anderer interessierter
Parteien,
-interne Audits,
-finanzielle Messungen,
-Selbstbewertung.
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8.2.1.2 |
Messung und Überwachung der Kundenzufriedenheit
Messung und Überwachung der
Kundenzufriedenheit beruht auf der Bewertung kundenbezogener
Information.
Diese Information kann aktiv oder passiv erfasst werden und mündlicher
oder schriftlicher Natur sein.
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